Nicht jedes Arbeitszimmer ist steuerlich absetzbar
Wer sich dafür ein eigenes Arbeitszimmer in seiner Wohnung einrichtet, kann unter bestimmten Voraussetzungen Steuern sparen.
Berlin (dpa) - Einen Schreibtisch haben die meisten zu Hause. Und viele Beschäftigte nutzen ihn auch für den Job. Doch das Finanzamt erkennt einen häuslichen Arbeitsplatz nicht in jedem Fall an, erklärt die Bundessteuerberaterkammer. Wer das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen will, muss klare Regeln beachten.
Geltend gemacht werden kann ein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+