Baden-Württemberg

Schärfere Corona-Regeln ab Samstag (Update)

2G gilt im Einzelhandel, 2G-plus in der Gastronomie. Nach Drittimpfung entfällt die Testpflicht.

01.12.2021 UPDATE: 03.12.2021 21:06 Uhr 5 Minuten, 1 Sekunde
Symbolfoto: dpa

Von Jens Schmitz, RNZ Stuttgart

Stuttgart. Massive Einschränkungen für Großveranstaltungen, 2G-plus in Gastrobetrieben und am Ski-Lift: Von Samstag an gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Der endgültige Text der Verordnung sollte am Freitagabend notverkündet werden. Das Staatsministerium informierte zuvor über die wichtigsten Änderungen.

"Die Maßnahmen, die wir einführen müssen, bedeuten für zahlreiche Betriebe eine sehr große Härte", erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). "Wir sind mit der Bundesregierung im Gespräch darüber, wie die Wirtschaftshilfen so ausgestaltet werden können, damit die Folgen wirkungsvoll abgefedert werden."

> Grundsätze in Alarmstufe II: Das vierstufige Alarmsystem bleibt bestehen, ebenso Abstandsempfehlung, Maskenpflicht und die wesentlichen Vorgaben zu Hygienekonzepten und Datenverarbeitung. Alarmstufe II ist in Baden-Württemberg seit dem 24. November erreicht. In vielen Einrichtungen gilt nun 2G-plus: Der Zutritt ist also nur noch Geimpften und Genesenen möglich, die zusätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen können. Wo kein PCR-Test vorgeschrieben ist, genügt ein kostenloser Antigen-Schnelltest aus einem Testzentrum. Die Nachweise müssen von den Veranstaltern/Dienstleistungsanbietern in elektronischer Form kontrolliert und mit einem amtlichen Ausweisdokument abgeglichen werden.

> Vorteile nach der Drittimpfung: Wer bereits eine Auffrischungsimpfung hatte, wird bevorzugt behandelt. Der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Uwe Lahl, erklärte am Freitag: "Personen, die bereits geboostert sind, müssen überall dort, wo die 2G-plus-Regel gilt, keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr vorlegen." Damit wolle man den hohen Schutz vor Infektionen berücksichtigen, den Menschen nach drei Impfungen hätten.

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> Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Im privaten Raum darf sich weiterhin nur ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen – damit bleibt das Land bei einer strengeren Regel, als sie bundesweit verabredet war. Geimpfte und Genesene zählen nicht dazu, ebenso wenig Menschen bis 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Paare, die nicht zusammen leben, werden als ein Haushalt gezählt. Teilnehmer-Obergrenzen für private Veranstaltungen will das Land ebenfalls einführen – noch fehle dafür allerdings die gesetzliche Grundlage durch den Bund, so die Auskunft.

> Ausgangsbeschränkungen: Bei einer kreisweiten Sieben-Tage-Inzidenz von mindestens 500 gilt für Nichtimmunisierte von 21 Uhr bis 5 Uhr ein Ausgangsverbot. Ausnahmen gibt es nur bei "triftigem Grund" – also etwa aus beruflichen oder medizinischen Gründen.

> Einzelhandel: Im Einzelhandel gilt 2G, es haben also nur Geimpfte oder Genesene Zutritt. Das gilt nicht für Geschäfte der Grundversorgung wie den Lebensmittelhandel.

> Körpernahe Dienstleistungen: Generell gilt 2G-plus mit Ausnahme medizinischer Dienstleistungen. Friseurleistungen unterliegen einer 3G-Pflicht mit negativem PCR-Test. Das Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt dem Land laut Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) keine Schließung von Prostitutionsstätten. Auch hier gilt 2G-plus.

> Freizeiteinrichtungen: Für Besucher von Spaßbädern, Thermen, Spas, Solarien, Zoos, Freizeitparks, Ski-Lifte, Fitnessstudios, Saunen und ähnliches gilt 2G-plus. Dies trifft auch auf Seilbahnen, Busreisen oder Schifffahrten zu.

> Diskotheken & Clubs: Geschlossen.

> Gastronomie: Es gilt 2G-plus.

> Beherbergungsbetriebe: Im Übernachtungsgewerbe gilt 2G. Bis Redaktionsschluss waren Ausnahmen für geschäftliche Reisen und Härtefälle vorgesehen, aber nicht definiert.

> Alkoholverbot: Verkauf und Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum werden untersagt.

> Weihnachtsmärkte: Nicht erlaubt.

> Silvester & Neujahr: Am Silvestertag und an Neujahr gilt ein An- und Versammlungsverbot. An publikumsträchtigen Plätzen ist ein Feuerwerksverbot vorgesehen. Im Vorfeld von Silvester wird der Verkauf von Pyrotechnik untersagt.

> Sport: In Sportstätten und -anlagen gilt in geschlossenen Räumen 2G-plus, im Freien 2G.

> Großveranstaltungen: Hierunter fallen Kulturaufführungen, Betriebs- und Vereinsfeiern oder Veranstaltungen der Breitenkultur, aber auch Events wie Ligenspiele und Wettkämpfe im Profi- und Amateursport. Im Freien wie in geschlossenen Räumen gilt 2G-plus, außerdem darf die Kapazität maximal zu 50 Prozent ausgenutzt werden. Es sind dabei höchstens 750 Besucher zulässig.

> Kultureinrichtungen: In Museen, Galerien, Bibliotheken gilt 2G-plus. Die Abholung bestellter Medien in Büchereien ist ohne Einschränkung möglich.

> Öffentliche Verkehrsmittel: 3G.

> Religiöse Veranstaltungen: Keine Beschränkung, aber es gelten Maskenpflicht und 1,5-m-Mindestabstand.

Update: Freitag, 3. Dezember 2021, 21.03 Uhr


Großveranstaltungen verboten, 2G-Plus in Restaurants

Das Land verschiebt die Aktualisierung der Corona-Verordnung.

Stuttgart. (dpa) Auch Geimpfte und Genesene müssen in Baden-Württemberg künftig für den Restaurantbesuch einen negativen Corona-Test vorweisen. Für die Gastronomie gelte künftig die Regel 2G plus. Zudem werden Großveranstaltungen angesichts der sich zuspitzenden Corona-Krise in Baden-Württemberg untersagt.

Demnach wird für sämtliche Veranstaltungen wie Fußballspiele oder Kultur- und Freizeitveranstaltungen künftig eine "harte Obergrenze" von 750 Personen gelten. Alle Veranstaltungen jeglicher Art sollen künftig nur noch maximal 50 Prozent der möglichen Besucher zulassen dürfen. Die Regeln sollen bereits am Samstag in Kraft treten.

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte bereits vor der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag ein landesweites Verbot großer öffentlicher Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte angekündigt.

Bund und Länder hatten am Donnerstag Maßnahmen vorgestellt, um die Virusausbreitung zu bremsen, von denen einige bereits in Baden-Württemberg gelten. Mit 2G plus für die Gastronomie und dem Verbot von Großveranstaltungen geht das Land nun deutlich über die Beschlüsse von Bund und Ländern hinaus.

Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte sich auf erhebliche Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte geeinigt. Ihnen wird im Weihnachtsgeschäft auch der Zutritt zu den meisten Läden verwehrt. Auch Apotheken und Pflegefachkräfte sollen gegen Corona impfen können, im Dezember kommen Millionen Dosen zusätzlich. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird bundesweit verboten.

Der baden-württembergische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) kritisierte die ab Samstag geplanten 2G-plus-Regelung als "Lockdown durch die Hintertür". Landeschef Fritz Engelhardt sagte am Freitag in Stuttgart, spontane Gasthaushausbesuche seien unter diesen Bedingungen nicht mehr möglich, zumal es fast überall im Land an einer ausreichenden Testinfrastruktur fehle. Die Regelung sei außerdem unverhältnismäßig. "Unsere Branche ist zu keinem Zeitpunkt Pandemietreiber gewesen. Sichere Gasthausbesuche sind - zumal unter 2G-Bedingungen - problemlos möglich."

Der Branchenverband ging davon aus, dass in den kommenden Tagen sehr viele gastgewerbliche Betriebe im Land schließen und ihre Beschäftigten in Kurzarbeit schicken. Sie könnten unter den Bedingungen der neuen Corona-Verordnung nicht mehr wirtschaftlich arbeiten. Engelhardt kritisierte die Politik, weil sie die Regelung sehr kurzfristig einführe. "Daran, was die Einführung von 2G-Plus von heute auf morgen für Betriebe, Beschäftigte und Gäste bedeutet, denkt offenbar niemand in der Landesregierung. Was hier passiert, ist planlos und den Betroffenen gegenüber respektlos."

Update: Freitag, 3. Dezember 2021, 12.10 Uhr


Neue Regeln erst ab Samstag

Stuttgart. (jsz) Wegen der für Donnerstag angekündigten erneuten Bund-Länder-Beratung hat Baden-Württemberg die Überarbeitung seiner Corona-Verordnung noch einmal verschoben. Eine Sprecherin des Staatsministeriums bestätigte unserer Redaktion, dass die Landesregierung die Beratungsergebnisse abwarten und dann am Freitag eigene Beschlüsse fassen wolle. Sie sollen zum Samstag in Kraft treten.

Ursprünglich hatte die Landesregierung am Dienstag schärfere Maßnahmen beschließen und zu Mittwoch in Kraft setzen wollen, allerdings auch betont, dass für einen wirklich stimmigen Kampf gegen die Pandemie die Gesetzeslage im Bund überarbeitet werden müsse. Wegen einer kurzfristig auf Dienstag angesetzten Besprechung der Ministerpräsidenten mit Noch-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD) hatte Baden-Württemberg seine Pläne dann um einen Tag geschoben. Die Bund-Länder-Runde will endgültige Beschlüsse aber erst am Donnerstag fassen. Um die Corona-Verordnung danach nicht sofort wieder anpassen zu müssen, will die Landesregierung diese Ergebnisse nun ebenfalls noch abwarten.

"Wir werden danach unsere eigenen Maßnahmen am Freitag im Umlaufverfahren beschließen", sagte eine Sprecherin des Staatsministeriums von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Mittwoch. Wenn die Länderchefs sich mit Merkel und Scholz auf hinreichend energische Maßnahmen einigten, werde man das im Interesse bundesweiter Regelungen übernehmen. Wo das Ergebnis aus Landessicht halbherzig bleibe, werde man im Rahmen des Zulässigen selbst nachsteuern.

Kretschmann hatte am Dienstag für den Freizeit-, Kultur- und Sportbereich weitere Beschränkungen und Verbote angekündigt, wobei zur Kultur noch Gesprächsbedarf herrsche. Zusammen mit Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) hatte er außerdem eine Rückkehr zur pandemischen Lage von nationaler Tragweite oder zur sogenannten Bundesnotbremse gefordert und andernfalls dringend eine Ausweitung der Länderrechte im Bundesinfektionsschutzgesetz angemahnt. Beide Politiker haben sich für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen.

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