Kleingärten müssen für den Hochwasserschutz weichen
Die Gartenareale sollen bis 30. November geräumt werden, da die Bauarbeiten starten.

Wiesloch. (RNZ) Teilweise müssen Kleingärten in Altwiesloch geräumt werden. Wie die Stadt Wiesloch informiert, beginnen die Arbeiten zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) Nummer 6 zwischen Altwiesloch und Dielheim. Im Zuge dieser Arbeiten müssen sämtliche Kleingärten auf dem Grundstück mit der Flurstücknummer 15065 ab Mittwoch, 1. Dezember, geräumt werden. Die Nutzer dieser Kleingärten
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