Corona-Alarmstufe

Für Kretschmann kann die Impfpflicht die Gesellschaft befrieden (Update)

Ausschließen wollte Kretschmann eine Impfpflicht nie. Er hoffte, die Pandemie anders in den Griff zu bekommen. Doch jetzt sieht auch der Grüne keine andere Lösung mehr.

16.11.2021 UPDATE: 23.11.2021 12:45 Uhr 9 Minuten, 6 Sekunden
Winfried Kretschmann
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Stuttgart. (dpa) Eine allgemeine Impfpflicht würde aus Sicht des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann nicht nur im Kampf gegen das Coronavirus helfen, sondern könnte auch die Polarisierung der Gesellschaft verringern. Der Staat könne damit nämlich den bestehenden Konflikt zwischen Impfbefürwortern und Impfgegnern an sich ziehen, sagte der Grünen-Politiker am Dienstag in Stuttgart. "Damit nicht die Nachbarn aufeinander losgehen und sich attackieren." Es sei höchstgefährlich, wenn sich die Konflikte innerhalb der Gesellschaft immer mehr vertieften.

Der Staat könne durch die Einführung einer Impfpflicht nicht nur am schnellsten rauskommen aus der Pandemie, sondern mittelfristig auch die Gesellschaft befrieden. Die Debatte müsse mit der "Herrschaft des besseren Arguments" geführt werden.

Umgesetzt werden könne die Impfpflicht mit Bußgeldern, sagte Kretschmann. Er könne sich aber nicht vorstellen, dass die Polizei Leute zum Impfen abhole und Verweigerer im Gefängnis landeten.

Update: Dienstag, 23. November 2021, 12.46 Uhr


Kretschmann spricht sich für allgemeine Impfpflicht aus

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Stuttgart. (dpa/lsw) Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat sich für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen, um die sich wieder zuspitzende Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen. In einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Dienstag) schrieb der Grünen-Politiker gemeinsam mit Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU): "Eine Impfpflicht ist kein Verstoß gegen die Freiheitsrechte. Vielmehr ist sie die Voraussetzung dafür, dass wir unsere Freiheit zurückgewinnen."

Der CSU-Chef hatte sich wie auch andere Unions-Ministerpräsidenten schon vorher für eine Impfpflicht ausgesprochen, Kretschmann hatte sie bisher zumindest nicht ausgeschlossen. In dem Gastbeitrag schreiben die beiden, zunächst habe man darauf gesetzt, dass sich genügend Menschen in Deutschland impfen lassen. Doch diese Hoffnung sei leider enttäuscht worden. "Inzwischen wissen wir: Trotz eines umfassenden Impfangebots und umfangreicher Werbung sind bis heute weniger als 70 Prozent der Bevölkerung in Deutschland vollständig geimpft. Angesichts der hochansteckenden Delta-Variante sind das zu wenige, um die Pandemie in den Griff zu bekommen."

Stattdessen stünden wieder massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens an bis hin zu einem erneuten Lockdown. Gründe dafür seien "Trägheit, Sorglosigkeit, Fehleinschätzungen, Verschwörungsmythen und fehlendes Vertrauen in wissenschaftliche Erkenntnisse". Kretschmann und Söder schreiben in der "FAZ": "Jeder kann bei uns denken, was er will. Und jeder kann so eigensinnig sein, wie er will. Doch auch hier gibt es eine Grenze, wenn die eigene Weltanschauung anderen Menschen schweren Schaden zufügt. Genau das ist in der Frage der Impfverweigerung der Fall."

Der Grüne und der CSU-Mann erklären weiter: "Eine Impfpflicht ist kein Verstoß gegen die Freiheitsrechte. Vielmehr ist sie die Voraussetzung dafür, dass wir unsere Freiheit zurückgewinnen. Denn unser Grundgesetz schützt nicht eine Freiheit der Willkür. Es folgt vielmehr dem Prinzip der Freiheit in Verantwortung."

Ein Verzicht auf eine allgemeine Impfpflicht werde dazu führen, dass "wir einen immer höheren Preis dafür zahlen, dass ein kleiner Teil der Bevölkerung sich die Freiheit nimmt, das Impfangebot abzulehnen". Kinder und Jugendliche litten unter den Einschränkungen viel mehr als Erwachsene. Die Polarisierung fresse sich immer weiter in die Gesellschaft hinein. "Menschen verlieren ihre wirtschaftliche Existenz, Unternehmerinnen, Kulturschaffende und Freiberufler leiden an den Einschränkungen – gestützt von Milliardenhilfen, die tiefe Löcher in die öffentlichen Haushalte reißen. All dies wiegt schwerer als die Zumutung einer Impfpflicht (...)".

Kretschmann und Söder stellen zum Schluss die Frage, ob eine Impfpflicht die Gesellschaft spalten werde? "Nein, die Gesellschaft droht nicht daran zu zerbrechen, wenn der Staat die Dinge in die Hand nimmt und eine Impfpflicht einführt. Aber sie droht dann zu zerbrechen, wenn er die Dinge treiben ließe."

Update: Montag, 22. November 2021, 18.00 Uhr


Ungeimpfte müssen sich auf Beschränkungen einstellen

Stuttgart. (dpa) Ungeimpfte Menschen in Baden-Württemberg müssen sich von diesem Mittwoch an auf Beeinträchtigungen einstellen. Mit dem Inkrafttreten der Corona-Alarmstufe sind sie von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen. Nur Geimpfte und Genesene haben jetzt noch Zugang zu Kinos, Museen, Schwimmbädern sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen. Auch wer in Restaurants oder Cafés nur einen negativen Test vorweisen kann, muss draußen bleiben. Ab Mittwoch müssen die Schüler und Schülerinnen wieder Masken am Platz tragen.

Das baden-württembergische Stufensystem hängt unter anderem von der Zahl der Corona-Patienten auf Intensivstationen an. Die Alarmstufe wird ausgerufen, sobald mehr als zwei Tage in Folge über 390 Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen behandelt werden müssen. Am Dienstag war das der Fall. Nach Angaben des Landesgesundheitsamts waren (Stand: Dienstag, 16 Uhr) 424 Covid-19-Fälle in intensivmedizinischer Behandlung, 17 mehr als am Vortag.

Ausnahmen von den strengeren Regeln gibt es etwa für öffentliche Verkehrsmittel und Religionsveranstaltungen. Auch im Einzelhandel gilt in der Alarmstufe 3G ohne PCR-Test-Pflicht. Ausgenommen sind zudem Geschäfte der Grundversorgung wie Supermärkte sowie Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote. Für die Übernachtung im Hotel müssen Ungeimpfte dagegen einen PCR-Test vorlegen.

Auch die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte werden weiter verschärft. Treffen sind in der Alarmstufe nur noch für einen Haushalt und eine weitere Person erlaubt. Ausgenommen sind davon Geimpfte, Genesene und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Auch Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre werden nicht mitgezählt.

Update: Mittwoch, 17. November 2021, 08.46 Uhr


In die Schule nur mit Maske, zum Shoppen nur getestet

Von Sören S. Sgries

Stuttgart/Heidelberg. Ab diesem Mittwoch ist es so weit: Zwei Wochen, nachdem zunächst die "Warnstufe" in Baden-Württemberg ausgerufen wurden, greifen jetzt die Regeln der "Alarmstufe" – mit deutlich weitergehenden Einschränkungen insbesondere von Ungeimpften.

Warum wurde die "Alarmstufe" ausgerufen? Im dreistufigen Schutzsystem, das in Baden-Württemberg gilt, wird die Verhängung von Corona-Maßnahmen an bestimmte Schwellenwerte geknüpft. Seit Mitte Oktober ist das nicht mehr die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Neuinfektionen, sondern entweder die Hospitalisierungsinzidenz oder die Auslastung der Intensivbetten mit Covid19-Patienten. Hier wurde zum zweiten Mal in Folge der kritische Grenzwert von 390 Patienten überschritten – am Dienstag lag der Wert bei 424, damit waren 18,7 Prozent der betreibbaren Intensivbetten allein mit Corona-Patienten belegt. Landesweite Sieben-Tage-Inzidenz lag bei 382,8.

Was sind die wichtigsten Neuerungen? In vielen Bereichen gilt jetzt die 2G-Regel – das heißt, der Zugang ist nur noch für Geimpfte und Genesene erlaubt. Die 3G-Regel, wonach auch negative Tests akzeptiert werden, gibt es kaum noch – und wenn, dann ausschließlich mit PCR-Tests. Außerdem wurden die Kontaktbeschränkungen weiter verschärft.

Was gilt bei Kontakten im privaten Bereich? Für Ungeimpfte sind die Vorgaben wieder sehr streng: Ein Haushalt darf nur eine einzige ungeimpfte Person treffen.

Gelten Einschränkungen auch, wenn eine Impfung nicht möglich ist? Nein. Ausgenommen sind – und zwar bei den Kontakten wie auch bei der 2G-Regel – Personen unter 18 Jahren sowie diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Dafür wird aber im 2G-Bereich ein negativer Antigentest verlangt.

In welchen Bereichen gilt jetzt die 2G-Regel? Als Faustregel gilt: Bei allen Aktivitäten, die dem Vergnügen dienen und die in Innenräumen stattfinden. Also: Restaurant, Kino, Theater oder Schwimmbäder dürfen nur noch von Geimpften oder Genesenen besucht werden.

Wo gilt noch die 3G-Regel? In der Außengastronomie und bei Sport im Freien sowie bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseurbesuchen. Wichtig: Hier muss ein PCR-Test vorgelegt werden – und der kostet ab 50 Euro und wird, anders als Antigentests, nicht vom Staat gezahlt. Ausgenommen sind medizinisch begründete Angebote wie Logo-, Physio- oder Ergotherapie.

Gibt es auch 3G nur mit Schnelltest? Ja – und zwar im Einzelhandel. Wer also Kleider oder Elektrogeräte kaufen will, muss als Ungeimpfter einen Testnachweis vorlegen. Unternehmer können aber auch freiwillig die 2G-Regel anwenden – dann haben auch Getestete keinen Zutritt mehr.

Wird auch am Supermarkt nach Impfstatus und Test gefragt? Nein. Geschäfte der Grundversorgung sind ausdrücklich von 3G- oder 2G-Vorgaben ausgenommen. Auch ohne Test oder Impfung kann man in Supermärkte, Bäckereien, Apotheken, Getränkehandel, Tankstellen & Co. Hier gilt nur Maskenpflicht.

Gilt in Bus und Bahn 3G? Nein, bisher nicht. Im Bund gibt es Überlegungen, entsprechende Vorgaben zu machen. Noch ist das aber nicht geschehen.

Was ändert sich an den Schulen? Ab Mittwoch gilt für Schüler auch am Platz wieder die Maskenpflicht. Ausnahmen – etwa für Grundschüler – gibt es nicht mehr. Nur zum Essen und Trinken oder auf dem Pausenhof darf, bei genügend Abstand, die Maske abgenommen werden.

Gibt es denn jetzt wieder Beschränkungen für Konzerte oder Fußballspiele? Nein, noch nicht. In der aktuellen Verordnung sind bei 2G keine Beschränkungen bei der Personenzahl vorgesehen. Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) kündigte am Dienstag jedoch an, dass hier bei Bedarf durchaus noch nachgeschärft werden könnte.

Update: Dienstag, 16. November 2021, 18.56 Uhr


2G-Regel für Ungeimpfte tritt am Mittwoch in Kraft

Stuttgart. (dpa) Es ist die vorerst höchste Eskalationsstufe: Baden-Württemberg schreitet aufgrund der sich zuspitzenden Lage auf den Intensivstationen in die sogenannte Alarmstufe. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat am Dienstag strengere Regeln für Ungeimpfte angekündigt - bereits ab Mittwoch sollen sie gelten.

> Was es mit der Alarmstufe auf sich hat: Das baden-württembergische Stufensystem hängt unter anderem von der Zahl der Corona-Patienten auf Intensivstationen an. Die Alarmstufe wird ausgerufen, sobald mehr als zwei Tage in Folge über 390 Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen im Land behandelt werden müssen. Dann tritt landesweit die 2G-Regel etwa in Restaurants, Museen, Kinos, Schwimmbädern, Fitnessstudios sowie in den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen in Kraft. Auch die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte werden weiter verschärft. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren.

> Warum der Winter auch für Geimpfte ungemütlich werden könnte: Die Landesregierung will erstmal an der 2G-Regel festhalten - sie könnte aber die Zügel noch deutlich anziehen. Kretschmann schließt sogar einen erneuten Lockdown nicht mehr aus. "Ob wir nochmal in die Situationen kommen, dass wir noch weitergehen müssen, hängt auch von den Auffrischungsimpfungen ab", sagte er - und stellte bereits in Aussicht, die Größe von Veranstaltungen zu begrenzen. Wenn man feststelle, dass sich die Lage nicht bessere, dann müsse man über Beschränkungen befinden, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Weihnachtsmärkte sollen aber nach aktueller Lage stattfinden könnten. Man müsse sich die Konzepte vor Ort anschauen, sagte Lucha. Er rief am Dienstag erneut dazu auf, sich impfen zu lassen.

> Wie wahrscheinlich eine Impfpflicht ist: Das Impfen sei nach wie vor ein scharfes Schwert im Kampf gegen die Pandemie, sagte Kretschmann. Er sprach sich denn auch für eine Impfpflicht für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern aus. Darüber wollen auch die möglichen künftigen Ampel-Regierungspartner im Bund sprechen. Er sei ein "klarer Anhänger einer Impfpflicht" für diese Berufe, sagte Kretschmann. In einem zweiten Schritt solle es auch eine Impfpflicht für Lehrkräfte und die Polizei geben. Gesundheitsminister Lucha sagte sogar, es wäre besser gewesen, zu Beginn der Pandemie eine allgemeine Impfpflicht durchzusetzen. Man habe dies aber aus Sorge um eine weitere Polarisierung der Gesellschaft unterlassen.

> Warum die Impfzentren nicht wieder geöffnet werden sollen: Seit der Schließung der Impfzentren im September sind in Baden-Württemberg zudem mobile Impfteams unterwegs. Aber die Nachfrage steigt. Die CDU fordert eine Wiedereröffnung. Aber Lucha winkt vorerst ab - und verweist auf die hohen Kosten. Dafür habe man die Zahl mobiler Impfteams auf 155 aufgestockt. Die Impfzentren seien zudem für 2000 Leute am Tag ausgerichtet, "da hätten sich die Leut' verlaufen". Hingegen meinte SPD-Fraktionschef Andreas Stoch: "Die Nachfrage ist riesig, und diese Stützpunkte wären jetzt so notwendig wie nie, für das Boostern wie für die Erstimpfungen."

> Was die Alarmstufe für Schulen bedeutet: Schulkinder und Lehrer müssen ab Mittwoch in der Klasse ab sofort wieder Maske tragen. Für Schulbesuche von Museen oder Ausstellungen gilt nun die 2G-Regel - nur noch geimpfte oder genesene Lehrer dürfen die Kinder begleiten, teilte das Ministerium mit. Für Schüler, die sich regelmäßig testen lassen, ändere sich nichts. Die regelmäßigen Corona-Tests in Schulen und Kitas sollen mindestens bis zu den Faschingsferien Ende Februar fortgesetzt werden. Es sei oberstes Ziel, so viel Präsenzunterricht wie möglich anzubieten und dabei den Gesundheitsschutz an den Schulen an das Infektionsgeschehen anzupassen, sagte Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) am Dienstag. "Schulschließungen sollten also keine Option mehr sein."

> Was Baden-Württemberg im Bund durchsetzen möchte: Ausgangs- oder Reisebeschränkungen sollen nach dem Auslaufen der sogenannten epidemischen Lage nationaler Tragweite im Bund nicht mehr möglich sein. Der Südwesten sieht sich in seinem Instrumentenkasten im Kampf gegen die Pandemie dadurch beschnitten. Das Land will bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag auf eine andauernde Rechtsgrundlage für Ausgangsbeschränkungen pochen. Vizeregierungschef Thomas Strobl (CDU) forderte zudem am Dienstag von den Ampel-Parteien in Berlin neben einer zügigen Einführung einer bundesweiten 2G-Regel eine Corona-Auskunftspflicht gegenüber Arbeitgebern.

Update: Dienstag, 16. November 2021, 16.07 Uhr


Stuttgart. (dpa) Ungeimpfte Menschen in Baden-Württemberg werden ab Mittwoch von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen. Wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag ankündigte, wird das Land aufgrund der sich zuspitzenden Lage auf den Intensivstationen die sogenannte Alarmstufe erreichen. Nur noch Geimpfte und Genesene haben dann noch Zugang zu Restaurants, Museen sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen.

Wenn die Zahl der Covid-19-Patienten auf Intensivstationen am zweiten Werktag in Folge den kritischen Wert von 390 überschreitet, tritt im Südwesten die sogenannte Corona-Alarmstufe automatisch in Kraft. Die Corona-Verordnung sieht in diesem Fall landesweit die 2G-Regel etwa in Restaurants und Museen, bei Ausstellungen sowie in den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen vor. Wer ungeimpft ist und nur einen Test vorweisen kann, bleibt auch im Kino, im Schwimmbad oder im Fitnessstudio, in Volkshochschulkursen und Musikschulen außen vor. Schulkinder müssen in der Klasse ab sofort wieder Maske tragen.

Natürlich gibt es auch Ausnahmen, etwa für öffentliche Verkehrsmittel und Religionsveranstaltungen. Auch im Einzelhandel gilt in der Alarmstufe 3G ohne PCR-Test-Pflicht. Ausgenommen sind zudem Geschäfte der Grundversorgung wie Supermärkte sowie Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote. Für die Übernachtung im Hotel müssen Ungeimpfte dagegen einen PCR-Test vorlegen. Auch beim Friseur oder im Nagelstudio gilt in der Alarmstufe 3G mit PCR-Test-Pflicht.

Auch die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte werden weiter verschärft. Treffen sind künftig nur noch für einen Haushalt und eine weitere Person erlaubt. Ausgenommen sind Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Auch Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre werden nicht mitgezählt.

Das baden-württembergische Stufensystem hängt ab von der Zahl der Corona-Patienten auf Intensivstationen und der sogenannten Hospitalisierungsinzidenz, die die Zahl jener Menschen angibt, die pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche mit Corona-Symptomen in eine Klinik kommen. Bislang galt im Südwesten die sogenannte Corona-Warnstufe, die für viele Ungeimpfte bereits zahlreiche Beschränkungen mit sich brachte.

Damit die verschärften Corona-Maßnahmen außer Kraft treten, müssen die Schwellenwerte an fünf Werktagen in Folge unterschritten werden.

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