Zweiter Öffnungsschritt im Kreis ab Mittwoch (Update)
Dieser ermöglicht unter anderem Kulturveranstaltungen und Freizeitsport.

Rhein-Neckar. (RNZ/krs) Der zweite Öffnungsschritt der Corona-Verordnung des Landes greift ab Mittwoch, das teilte das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises mit. Das heißt:
Die Außengastronomie darf bis 22 Uhr öffnen. Schwimmbäder, Wellnessbereiche und Saunen im Innenbereich öffnen Kontaktarmer Freizeitsport darf in Sportstätten ebenso wieder im Innenbereich ausgeübt werden. Spitzen- und- Alle Artikel lesen mit RNZ+
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