Bald mehr günstige Wohnungen für Heidelberg?
Die Stadt plant die Quote preisgebundener Mietwohnungen und geförderter Eigentumswohnungen auf 30 Prozent zu erhöhen.

Von Holger Buchwald
Heidelberg. Baulandmanagement – hinter diesem sperrigen Begriff verbirgt sich ein Instrument der Stadt, um die Bauherren, die neue Wohnanlagen planen, nicht nur an den Kosten für die bereitgestellte Infrastruktur zu beteiligen, sondern auch dazu zu zwingen, einen bestimmten Prozentsatz der neu geschaffenen Wohnflächen insbesondere für einkommensschwache Haushalte bezahlbar zu machen. Auf diese Weise sollen sozial durchmischte Wohnquartiere entstehen. Bisher betrug der Anteil der preisgebundenen Mietwohnungen und der vom Land geförderten Eigentumswohnungen insgesamt 20 Prozent. Nun plant die Stadt, diese Quote auf 30 Prozent zu erhöhen.
Die Zeit drängt, darin war sich die Mehrheit der Stadträte im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am Dienstagabend einig. Umso schneller die Novelle des Baulandmanagements in Kraft tritt, desto mehr werden die Bauträger verpflichtet, für bezahlbaren Wohnraum in Heidelberg zu sorgen. Der Vorschlag, die Diskussion noch einmal im Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit zu führen, wurde daher verworfen. Stattdessen soll der nächste Gemeinderat am 18. März über das weitere Vorgehen entscheiden.
Laut Vorschlag der Verwaltung sollen 15 Prozent der Neubauwohnungen für Heidelbergerinnen und Heidelberger mit einem Wohnberechtigungsschein zur Verfügung stehen, weitere 15 Prozent sind als Miet- oder Eigentumswohnungen für sogenannte "Schwellenhaushalte" gedacht, deren Einkommen das der Sozialhilfe beziehenden Familien maximal um 22 Prozent übersteigen dürfe. Stadtrat Bernd Zieger (Linke) beantragte jedoch, dass der Anteil der ersten Gruppe auf 30 Prozent erhöht werden müsse. "Für diese Gruppe gibt es ja auch die Landeswohnraumförderung. Das heißt, das rechnet sich auch für die Bauträger", so Zieger. Baubürgermeister Jürgen Odszuck warnte jedoch davor, den Anteil der mietpreisgebundenen Wohnungen zu stark in die Höhe zu schrauben. "Dann bleibt weniger für den freien Wohnungsmarkt übrig und die Preise im Mietspiegel werden nach oben getrieben."
Simone Schenk (FDP) verwies darauf, dass die förderungsfähige Fläche pro Wohnung begrenzt sei: 70 Quadratmeter für ein Paar, 15 Quadratmeter für jede weitere im Haushalt lebende Person. Für eine vierköpfige Familie stünden demnach nur 100 Quadratmeter zur Verfügung. "Die damit verbundene Verdichtung ist für mich grenzwertig", so Schenk.
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Arnulf Weiler-Lorentz (Bunte Linke) sah noch Klärungsbedarf, und auch Sören Michelsburg (SPD) betonte, man müsse vor einer Verschärfung noch einmal mit der städtischen Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz (GGH) reden. Doch Judith Marggraf (GAL) fand einen wesentlichen Aspekt, der für eine sofortige Novellierung des Baulandmanagements spreche, die Verlängerung der Bindungsfristen. So müssen die geförderten Mietwohnungen nach der Neufassung mindestens 30 Jahre um 33 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bislang galt diese Frist nur für zehn Jahre. Marggraf: "Wir brauchen nicht eine weitere kleine Doktorarbeit, bis wir eine Entscheidung treffen können."



