Mannheim

Massive Wohnbebauung soll beim Alten Relaishaus verhindert werden

Stadträte hoffen auf Einigung mit Besitzer des "Alten Relaishauses" - Verhandlungen bis jetzt erfolglos

29.07.2020 UPDATE: 30.07.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 58 Sekunden
Das „Alte Relaishaus“ ist eingerüstet, sodass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Für viele Rheinauer verschandelt die Bauruine das Ortsbild. Foto: Gerold

Von Heike Warlich-Zink

Mannheim. Mit 530 Quadratmetern Fläche handelt es sich zwar um einen der kleinsten Bebauungspläne, denen der Ausschuss für Umwelt und Technik jemals zugestimmt hat. Doch mit dem Aufstellungsbeschluss für das Grundstück "Altes Relaishaus" wird signalisiert, dass die Verwaltung alle Handlungsspielräume ausschöpfen soll, um im Ortskern von Rheinau die städtebauliche Entwicklung zu steuern und zu gestalten.

Der Bebauungsplanbeschluss solle sicherstellen, "dass die historische Baufigur erhalten bleibt und nicht Tür und Tor für eine massive Wohnbebauung geöffnet werden", erklärte Baubürgermeister Lothar Quast zur Verwaltungsvorlage. So ist beispielsweise festgeschrieben, dass ein Gebäude an dieser Stelle nur ein Geschoss haben darf und die Räumlichkeiten von der Öffentlichkeit genutzt werden können.

Reinhold Götz (SPD) appellierte an den Eigentümer, das Grundstück zu einem fairen Preis an die Stadt zu verkaufen. Thomas Hornung (CDU) begrüßte, dass aufgrund der Bebauungsplanänderung verhindert werde, dass eine nachgewiesene Straftat sich nicht nachträglich auch noch versilbern lasse. Dennoch: Bei aller Entschlossenheit, den bereits beschrittenen Weg konsequent weiterzugehen, dämpfte Quast allzu hohe Erwartungen, hinsichtlich einer baldigen Einigung mit dem Eigentümer. Dieser hatte das Alte Relaishaus in der Nacht zum 21. Oktober 2015 angezündet und verbüßt nach einer Verurteilung wegen Brandstiftung derzeit eine mehrjährige Haftstrafe. Das zwischen 1768 und 1771 als "Kießler-Hof" errichtete Wohnhaus an der damals neuen Chaussee nach Schwetzingen, das im Lauf des 19. Jahrhunderts als Gaststätte – ab 1870 unter dem Namen "Altes Relaishaus" – genutzt wurde, verfällt seither. Wind und Wetter setzen der Brandruine zu. Nichtsdestotrotz hat das Landesdenkmalamt bestätigt, dass die Denkmaleigenschaft erhalten geblieben ist. Denn das Feuer hat hauptsächlich den Mitte der 1980er-Jahre komplett erneuerten Dachstuhl und das Innere zerstört.

Denkmalschutzrechtlich relevant sind laut Behörde jedoch die Außenfassaden mit Giebeln, die Deckenbalkenkonstruktion zwischen Erd- und Dachgeschoss, die historische Tragkonstruktion im Erdgeschoss sowie die Treppe zum Dachgeschoss. Auch die Rheinauer Bevölkerung und der Bezirksbeirat verweisen auf den ortsbildprägenden Charakter des Gebäudes, dessen Verfall das Erscheinungsbild der Relaisstraße negativ beeinflusse. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, war die Stadt zwischen Dezember 2017 und März 2018 mit 90.000 Euro in Vorlage getreten und prüft gerade erneut, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Eine für Juni 2018 angesetzte Zwangsversteigerung, bei der die Verwaltung als Bieterin auftreten wollte, war geplatzt, nachdem es dem Eigentümer gelungen war, kurzfristig das Geld aufzutreiben und den Kredit zu bedienen. Im Herbst 2019 erließ die Verwaltung ein sogenanntes Baugebot und forderte ihn dazu auf, aus städtebaulichen Gründen aktiv zu werden und das Grundstück gemäß den baulichen Vorschriften zu nutzen.

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Passiert ist bislang nichts. Verhandlungen über den Kaufpreis zwischen Kommune und Eigentümer blieben ebenso erfolglos wie der Versuch, sich das Geld für die Sicherungsmaßnahmen zurückzuholen. Gegen die Forderungsbescheide legte er Widerspruch beim Regierungspräsidium Karlsruhe ein. Nachdem die Behörde die Verfügungen der Stadt für rechtmäßig erklärt hat, wandte er sich an das Verwaltungsgericht, dessen Entscheidung noch aussteht. Aktuell prüft die Stadt die Anordnung eines Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots, um den Eigentümer zur Instandhaltung zu zwingen, und führt weiterhin mit dessen Vertreter Verhandlungen, um das Grundstück anzukaufen und es gemäß dem beschlossenen Bebauungsplan zu entwickeln.

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