Schriesheim-Altenbach

Wegen diesem kleinen Fehler wäre die Wahl fast ungültig geworden

Ortschaftsrat konstituiert sich später - Verwaltung schuld

20.06.2019 UPDATE: 22.06.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 11 Sekunden

Der Schriesheimer Ortsteil Altenbach. Archiv-Foto: Kreutzer

Schriesheim. (fjm) Dass der künftige Altenbacher Ortschaftsrat seine Arbeit eine Woche später aufnehmen kann als geplant, hat er dem Ordnungsamt der Stadt zu "verdanken". Eine falsche Zahl bei der Bekanntmachung des Wahlergebnisses im Amtlichen Mitteilungsblatt ist der Grund, weshalb die konstituierende Sitzung des Gremiums vom 25. Juni auf Montag, 1. Juli, verlegt werden musste.

"Es gab kleinere Fehler in der ersten Bekanntmachung", bestätigte Hauptamtsleiter Dominik Morast auf Nachfrage. "Das ist jetzt unglücklich für den Ortschaftsrat." Der darf seine erste Sitzung erst abhalten, wenn das Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises die Gültigkeit der Wahl und ihres Ergebnisses bestätigt hat. Das wird aber noch eine knappe Woche dauern.

Der Grund: Bei der ersten öffentlichen Bekanntmachung hatte sich ein Fehler in die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung eingeschlichen. Das Kommunalwahlgesetz in Baden-Württemberg sieht vor, dass ein Einspruch eines Wahlberechtigten oder Bewerbers, der dabei keine Verletzung eigener Rechte geltend macht, nur zulässig ist, wenn mindestens ein Prozent der Wahlberechtigten ihn unterstützen. Im Fall der Altenbacher Ortschaftsratswahl wären dies 18, im Mitteilungsblatt wurde die Zahl jedoch versehentlich mit 14 angegeben.

Ein kleiner Formfehler mit großer Wirkung, der laut Kreissprecherin Silke Hartmann ohne Korrektur die gesamte Schriesheimer Kommunalwahl ungültig gemacht hätte. Die Stadt musste das Wahlergebnis im aktuellen Mitteilungsblatt also noch einmal öffentlich bekannt machen, mit der korrekten Anzahl von Altenbacher Wahlberechtigten in der Rechtsbehelfsbelehrung.

Mit der korrekten Veröffentlichung am Mittwoch begann nun wiederum die Wochenfrist für Einsprüche zu laufen. Gibt es keine Beschwerden, kann das Kommunalrechtsamt des Kreises danach die Rechtmäßigkeit der Wahl bestätigen. Dazu hat es laut Kommunalwahlgesetz zwar eigentlich einen Monat Zeit, gegenüber der Stadt sei aber signalisiert worden, dass die Mitteilung bald komme, so Morast: "Die sind da normalerweise recht flink." Inzwischen liege auch eine Zusage vor, dass die Gültigkeit am 28. Juni bestätigt werde.

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Nur der Altenbacher Ortschaftsrat muss sich deswegen noch ein wenig gedulden, bis seine künftigen Mitglieder in der Verwaltungsstelle verpflichtet werden können.

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