Dubioser Vorfall

Paketbote verlangte Fingerabdruck statt Unterschrift

Nach der Weigerung nahm der mysteriöse Zusteller das Paket wieder mit - Ratlosigkeit bei Hermes-Konzern

16.11.2018 UPDATE: 17.11.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 44 Sekunden
Fingerabdruck
Archivfoto: dpa/Justin Lane

Von Lukas Werthenbach

Leimen. Zu spät, falsche Adresse, verschollen oder einfach mal im Mülleimer deponiert: Beschwerden über Paketzustellungen sind gerade in den Wochen vor Weihnachten beinahe alltäglich. Was nun aber die Leimenerin Gabriele Grom-Walker erlebt hat, können sich weder der betreffende Lieferservice noch die Verbraucherzentrale erklären.

Laut Grom-Walker verlangte ein Zusteller des Paketdienstes Hermes von ihr einen Fingerabdruck als Bestätigung für den Erhalt ihres Päckchens. Sie habe sich geweigert, diesen auf einem speziellen Gerät zu hinterlassen. Dann habe der Mann ihr das Paket wieder aus der Hand "gerissen" und seine Tour fortgesetzt. Bis heute wartet sie auf ihre Bestellung.

"Er sagte, das wäre neu bei Hermes und ich müsse das machen", erzählte Grom-Walker nun der RNZ. Dass sie die Zustellung eines Pakets unterschreiben muss, sei sie gewohnt. Aber ihren Fingerabdruck registrieren lassen? Die 65-Jährige, die nach eigenen Angaben "sehr sensibel" mit ihren Daten umgehe und sich auch allen "neuen Medien" möglichst verweigere, sah das nicht ein.

Auch Ingo Bertram, Pressesprecher von Hermes, zeigt sich auf Nachfrage ratlos: "Es gibt kein Zustellverfahren, bei dem ein Kunde einen Fingerabdruck hinterlassen muss." Die Quittierung per Fingerabdruck sei zudem sinnlos, da dieser ja für einen erfolgreichen Abgleich bereits "irgendwo" hinterlegt sein müsse. Demnach handele es sich für Bertram um ein "nicht erklärbares Verhalten des Zustellers". Hat sich der Bote das Verfahren also selbst ausgedacht? Das kann Grom-Walker so nicht glauben. Über eine vergleichbare Betrugsmasche ist der Polizei jedenfalls nichts bekannt, wie Pressesprecher Dieter Klumpp auf Nachfrage erklärte.

Irritation löst die Geschichte auch bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ) aus. "Das ist eine ganz heikle Sache", meinte Oliver Buttler, VZ-Abteilungsleiter. "Die Verarbeitung biometrischer Daten ist strengen Grenzen unterworfen." Selbst wenn von staatlicher Seite derartige Daten verlangt würden, gelten dabei strikte Regeln, so Buttler. "Also das ist schon ein starkes Stück", findet er.

Zwar sei auch ihm ein Fall wie dieser völlig neu. Für alle, die Ähnliches erlebt haben, nennt er aber einige Tipps. Erstens sei es ratsam, den Händler zu kontaktieren, bei dem die Bestellung aufgegeben wurde. Zweitens solle man den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten darüber informieren, da es um einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gehe. Und drittens rät er dazu, an den betreffenden Paketdienst einen "gesalzenen Brief" zu schreiben. Wer seinen Fingerabdruck tatsächlich hinterlassen hat, sollte laut Buttler beim entsprechenden Unternehmen darauf bestehen, seine biometrischen Daten löschen zu lassen. Werde dem nicht gefolgt, habe man Anspruch auf Schadensersatz.

Grom-Walker hat den Vorfall bereits dem Händler gemeldet. "Sie sollen die Bestellung bitte mit einem anderen Anbieter anliefern, oder sie können mich aus ihrer Kundenkartei streichen", fasst sie zusammen. Bei Hermes will man indes herausfinden, welcher ihrer Boten für den Vorfall in Leimen verantwortlich ist. Dann werde man ihm "eine entsprechende Nachschulung geben", so Bertram.

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