Unfälle auf der A 5 und A 6

So geht Rettungsgasse

Einsatzkräfte müssen sich immer wieder zur Unfallstelle "vorkämpfen", weil Autos den Weg dorthin versperren

13.02.2018 UPDATE: 13.02.2018 15:48 Uhr 1 Minute, 47 Sekunden
Symbolfoto: dpa

Rhein-Neckar. (mare) Ein tödlicher Unfall auf der Autobahn A 5 bei St. Leon-Rot am Montag. Und gleich noch einer an derselben Stelle keine 24 Stunden später. Von den Unfällen auf der A 6 ganz zu Schweigen. Im Januar starben hier zwei Menschen im Flammeninferno - der grausame Höhepunkt einer schier nicht enden wollenden Serie. Das beweisen alleine die neben stehenden Artikel zum Thema - die Liste ist nur aus diesem Jahr.

Zwar kam für die jüngsten Todesopfer jede Hilfe zu spät. Doch in vielen Fällen geht es um Minuten, um Sekunden. Da ist es wichtig, dass die Rettungskräfte nicht durch Gaffer behindert werden und vor allen Dingen schnell zur Unglücksstelle gelangen. Doch in vielen Fällen müssen die Einsatzfahrzeuge - zumeist große Feuerwehr-Lkw - sich regelrecht durch die wartende Blechlawine kämpfen.

Dafür soll es bei Stausituationen Rettungsgassen geben. RNZ online erklärt, wie ein solcher Rettungsweg richtig funktioniert: So geht Rettungsgasse.

Gesetzlich verankert ist die Rettungsgasse in der Straßenverkehrsordnung seit 2016 in Paragraf 11, Absatz 2. Seitdem sind alle Autofahrer auf mehrspurigen Straßen verpflichtet, bei einem Stau den Weg für Rettungsfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten frei zu machen.

Und so funktioniert's: Grundsätzlich wird die Rettungsgasse zwischen dem linken und den übrigen Fahrspuren gebildet. Autos auf dem äußersten linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren. Fahrzeuge auf den übrigen Bahnen fahren nach rechts. Dies gilt unabhängig davon wie viele Fahrstreifen vorhanden sind.

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Die Rettungsgasse ist weiterhin nicht erst dann zu bilden, wenn es zu einem Unfall gekommen und Einsatzfahrzeuge unterwegs sind. Sobald der Verkehr stockt, sind Autofahrer angehalten, die Gasse frei zu machen. Hat sich nämlich erst einmal ein Stau gebildet, wird es aufgrund von Platzmangel und des engen Auffahrens oft schwer, den Durchgang frei zu machen.

Benutzen dürfen die Rettungsgasse dann ausschließlich Polizei- und Einsatzfahrzeuge. Zudem Arzt- und Abschleppwagen. Also auch keine Motorräder.

Der Standstreifen darf grundsätzlich nicht benutzt werden und muss freigehalten werden. Nur im Notfall oder nach Aufforderung der Polizei darf er befahren werden. Und natürlich, wenn eine Rettungsgasse gebildet werden muss und aus Platzgründen keine andere Möglichkeit besteht, diese zu schaffen, ohne den Standstreifen mitzubenutzen.

Und wie sieht es aus, wenn es Stau im Baustellenbereich gibt? Hier sollte versucht werden, möglichst weit links beziehungsweise rechts zu fahren und Abstand zum Vordermann zu halten. Im Extremfall können hier auch der Mittelstreifen auf der linken Seite und die Standspur auf der rechten Seite benutzt werden.

Durch die rechtliche Verankerung ist es möglich, Autos, die im Notfall nicht rechtzeitig Platz machen, zur Kasse zu bitten. Es drohen hier Punkte in Flensburg und Bußgelder von 200 Euro bei stockendem Verkehr, 240 Euro bei Behinderung, 280 Euro, wenn es zu einer Gefährdung kommt, und schließlich 320 Euro und Fahrverbot, wenn eine Sachbeschädigung vorliegt.

Weitere Infos beim ADAC:  www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/verkehrsvorschriften/inland/rettungsgasse/

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