Mein Freund, der Baum ...
Nabu sieht Verstoß und schaltet Polizei ein - Eigentümer meint, Baum sei kaputt gewesen

Die Nabu-Gruppe ist in Sorge: Auf einem privaten Grundstück im "Mittelgewann" ist alter Baumbestand gefällt worden, der viele Baumhöhlen enthalten haben soll. Foto: Pilz
Edingen-Neckarhausen. (nip) "Mein Freund, der Baum ist tot - er fiel im frühen Morgenrot", textete Sängerin Alexandra 1968. Zu welcher Uhrzeit ein Baum jetzt auf einem privaten Grundstück im Edinger Mittelgewann umgehauen wurde, ist der Nabu-Gruppe Edingen-Neckarhausen egal. Nicht aber die Tatsache an sich. Der Nabu hat die Polizei in Ladenburg hinzugezogen, die auch kam, um sich die Sache vor Ort anzusehen. Außerdem hat die Gruppe die Umwelt-Meldestelle informiert und diese gebeten, die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt anzuweisen, gegen die vom Nabu beschriebenen Verstöße sofort vorzugehen und auch das Regierungspräsidium Karlsruhe daran zu beteiligen.
Stefan Brendel, Sprecher der örtlichen Nabu-Gruppe, schreibt von "umfassenden Rodungsarbeiten", die auf dem Grundstück stattgefunden hätten. Es gehöre zu den Kernflächen des landesweiten Biotopverbundes, und nun sei alter Baumbestand gefällt worden, der zahlreiche Baumhöhlen enthielt.
Zudem befinde sich auf dem Grundstück ein Geröllhaufen, der Lebensraum für Eidechsen sein könne. Jedoch dürften Lebensstätten, also auch Nisthöhlen, gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes nicht beeinträchtigt oder gar zerstört werden. Für besonders geschützte Arten gelten noch strengere Gesetze. Fledermäuse und Steinkäuze kommen im Mittelgewann auch tatsächlich vor.
Zwei Steinkauzröhren hatte der Nabu auf dem Grundstück des besagten Eigentümers, der außerhalb wohnt, bereits angebracht, was diesen wiederum verärgert haben muss, wie Bauamtsleiter Horst Göhrig der RNZ berichtet. Allerdings hatte der Nabu das in Absprache mit der Grundstückspächterin getan, der zwischenzeitlich gekündigt worden ist. Dem Vernehmen nach deshalb, weil sie zu den Gegnern einer Bebauung des Mittelgewanns zählte.
Die örtliche Naturschutzgruppe vermutet daher auch eine Trotzreaktion hinter der Rodung. Zugleich sieht sie Gefahr im Verzug und will dem Eigentümer des für den Naturschutz wichtigen Grundstücks untersagen lassen, die Arbeiten fortzuführen. Ferner müssten Sachverständige prüfen, ob der Eigentümer gegen Verbote verstoßen habe, und welche Brut- und Niststätten sich in den gefällten und noch bestehenden Bäumen befinden.
Vivien Reinhard, die Umweltbeauftragte der Gemeinde, sagte der RNZ, die Untere Naturschutzbehörde sei vom Rathaus informiert worden. Bauamtsleiter Göhrig meinte ferner, er könne nicht bestätigen, dass es Nisthöhlen gegeben habe. Mit Reinhard und Herbert Stein seien zwei Kollegen vor Ort gewesen.
Der Eigentümer habe argumentiert, der gefällte Baum am Fußweg sei kaputt gewesen, er habe seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen müssen. Tatsächlich sind Rückschnitte in der vegetationslosen Zeit bis 28. Februar nicht genehmigungspflichtig. "Der Eigentümer hat uns gesagt, er kontrolliere vorher, ob Verbotstatbestände betroffen sind. Falls ja, fälle er nicht", schildert Göhrig. Eine Rechtsgrundlage, um einzuschreiten, habe die Verwaltung nicht.
Ob Brut- und Nisthöhlen von den Fäll- und Rückschnittarbeiten betroffen sind, muss sich nun weisen; dem Nabu selbst wurde offenbar der Zugang zum Grundstück versagt.



