Prozess in Schwetzingen

26-Jähriger wollte mit Falschgeld bei Ebay shoppen

Amtsgericht verurteilte 26-jährigen Lehramtsstudenten wegen Geldfälschung und Betrugs zu einer Bewährungsstrafe

24.08.2017 UPDATE: 27.08.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 58 Sekunden

Symbolbild: Uwe Anspach/dpa

Schwetzingen. (vow) Der 26-jährige Lehramtsstudent hätte sich fast sein ganzes Leben versaut. Der Ludwigshafener soll über Internet ein teures Smartphone, ein Autoradio und ein hochwertiges Notebook gekauft und die Ware teilweise mit Falschgeld bezahlt haben. Deshalb musste er sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten.

Die Blüten für die Einkäufe hatte sich der Mann im Darknet besorgt. In dem "dunklen Netzwerk" hatte er über eine Adresse im italienischen Salerno fast 2000 Euro Falschgeld gekauft. Die 100- und 50-Euro-Scheine sollen aus der Massenfertigung der sogenannten "Napoli-Group" gestammt haben. Das Falschgeld verwendete der 26-Jährige zweimal in Oftersheim und einmal in Schwetzingen. Die Geschädigten hatten immer erst nach der Barzahlung gemerkt, dass unter den echten Banknoten auch gefälschte Scheine gewesen waren.

Der Angeklagte, der BaFöG bezieht und nebenbei als Fitnesstrainer arbeitet, ausgebildeter Industriemechaniker ist und das Abitur nachgeholt hat, räumte vor Gericht die Taten ein. Das Smartphone brachte er, noch original verpackt, zur Verhandlung mit. Er habe sehen wollen, worum es sich beim Darknet eigentlich handelt: "Das Angebot springt einem quasi entgegen". An die Folgen für sein Berufsleben habe er nicht gedacht, so hätten sich "Dummheiten aneinandergereiht".

Ein Gutachten der Bundesbank hatte ergeben, dass die Blüten im Offset-Druck mit Heißfolienprägung hergestellt worden waren. Ein 53-jähriger Kripobeamter berichtete vom Ermittlungsverlauf. Das Notebook sei über Kleinanzeigen bei Ebay angeboten worden. Der Verkäufer in Oftersheim hatte sich nach der Übergabe an den 26-Jährigen das Kennzeichen des Autos merken können. Die gefälschten Geldscheine hatten die gleiche Seriennummer aufgewiesen.

Der Angeklagte, der bei der Kontaktaufnahme im Internet in allen Fällen den gleichen Nicknamen benutzt hatte, war anhand eines Lichtbildes identifiziert worden. Daraufhin hatte es eine Hausdurchsuchung bei den Eltern gegeben. Die Blüten seien von "befriedigender Qualität" gewesen, sagte der Zeuge.

Amtsanwältin Heilmann sah den Sachverhalt bestätigt. Geständnis und Zeugenaussage hätten den Angeklagten überführt. Der 26-Jährige sei nicht in Geldnot gewesen, trotzdem habe er eine "gewisse kriminelle Energie" gezeigt und sich der Geldfälschung und des Betruges schuldig gemacht, forderte die Anklagevertreterin eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt werden könnten, sowie eine Geldauflage.

Verteidigerin Andrea Combé wollte das Fehlverhalten des 26-Jährigen anders bewertet wissen. Ihr Mandant habe im Oktober 2015 zweimal gegen Paragraf 146 des Strafgesetzbuches verstoßen, der Geldfälschung mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr belegt. In minder schweren Fällen könne das Gericht aber bei nachgemachtem und in Verkehr gebrachtem Geld auf Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren erkennen. Die Tat ihres Mandanten sei keineswegs durchdacht gewesen. Eine Freiheitsstrafe sollte ein Jahr nicht überschreiten und zur Bewährung ausgesetzt werden.

Das Amtsgericht urteilte auf elf Monate, die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Außerdem muss der 26-Jährige 500 Euro an eine soziale Einrichtung bezahlen und 80 Sozialstunden ableisten. Das Gericht habe sich viel Zeit genommen für die Urteilsberatung, so Vorsitzender Hans-Jörg Schneid. Der Angeklagte habe "das Optimale rausholen können". Der 26-Jährige habe einen sehr geordneten Lebensweg, viel Ehrgeiz und den Willen, etwas auf die Beine zu stellen. Er habe kein strafrechtliches Vorleben, deshalb könne er mit dem Urteil auch noch als Lehrer in den Staatsdienst kommen.

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