Hospiz- und Palliativgesetz: In Würde sterben
Hospiz- und Palliativgesetz: Die Eckpunkte des Gesetzes
Berlin (dpa) - Das Hospiz- und Palliativgesetz regelt die ambulante Versorgung Sterbender in der häuslichen Umgebung sowie die stationäre Versorgung in Hospizen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern neu. Dafür sollen die gesetzlichen Krankenkassen voraussichtlich zusätzliche 200 bis 300 Millionen Euro ausgeben. Die Eckpunkte des Gesetzes:
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