Schmähungen gegen Hoffe-Mäzen

DFB-Ethikkommission fordert in Hopp-Konflikt zu Dialog auf (Update)

Verband rügt Uneinigkeit im Umgang miteinander - Konses über gewaltfreie Fankultur als Ziel

07.06.2020 UPDATE: 02.07.2020 14:29 Uhr 1 Minute, 42 Sekunden
Viel Zuspruch erhielt Dietmar Hopp (l.) von Spielern und Club-Verantwortlichen nach den Schmähungen. Doch der DFB stellt nun sämtliche Verfahren wegen Corona ein. Foto: apf

Frankfurt. (dpa) Die Ethikkommission des Deutschen Fußball-Bunds hat die Fans, Vereine und den DFB selbst dazu aufgefordert, im Streit um die Schmähungen von Hoffenheim-Mäzen Dietmar Hopp weiter den Dialog zu suchen. Der Konflikt um den 80-Jährigen zeige, dass teilweise keine Einigkeit mehr darüber bestehe, was im Umgang miteinander "statthaft" sei, hieß es in einer Mitteilung der Kommission am Donnerstag auf der DFB-Internetseite.

"Diesen Konsens über eine gewaltfreie Fan- und Fußballkultur wiederherzustellen, muss das Ziel sein. Alleine mit repressiven Maßnahmen wird sich ein solcher Konsens aber nicht herstellen lassen", erklärte das Gremium.

Hopp, der Gesellschafter von Bundesligist TSG 1899 Hoffenheim, war vor der Corona-Pause wochenlang in deutschen Fußball-Stadien angefeindet worden. Auslöser der Eskalation war eine Entscheidung des DFB-Sportgerichts. Dieses hatte eine Bewährung für Fans von Borussia Dortmund wegen fortgesetzter Hassplakate gegen Hopp aufgehoben und alle BVB-Anhänger für die nächsten zwei Jahre von Pflichtspielen ihres Clubs im TSG-Stadion in Sinsheim ausgeschlossen.

Update: Donnerstag, 2. Juli 2020, 14.29 Uhr


Köln. (sid) Die Verfahren des Kontrollausschusses des Deutschen Fußball-Bundes und des DFB-Sportgerichts gegen diverse Klubs der Bundesliga aufgrund der Verunglimpfung von Hoffenheims Mehrheitseigner Dietmar Hopp (80) sind ebenfalls eingestellt worden. Dies berichtet die ARD-Sportschau.

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Am Freitag hatte der Verband mitgeteilt, dass alle noch anhängigen Verfahren aus dem Jahr 2020 gegen Vereine aus der Bundesliga, der 2. Bundesliga und der 3. Liga eingestellt werden, die bislang noch nicht rechtskräftig abgeschlossen wurden. Im Frühjahr war Hopp in einigen Spielen von Anhängern durch Transparente und Banner beleidigt worden.

Der DFB bestätigte der Sportschau, dass alle Verfahren gegen Vereine eingestellt werden, die Spiele aus dem Jahr 2020 betreffen. Damit sind Anklagen vor dem Sportgericht wegen der Beleidigungen auf Transparenten oder der Darstellung von Hopps Gesicht im Fadenkreuz Anfang des Jahres nicht mehr möglich.

Am 21. Februar widerrief das DFB-Sportgericht die am 2. November 2018 gegen den BVB ausgesprochene Bewährungsstrafe, weil Dortmunder Fans im Auswärtsspiel am 20. Dezember 2019 gegen die Kraichgauer mit Schmähungen gegen TSG-Mäzen Dietmar Hopp erneut auffällig geworden waren. Die Borussia muss deshalb in den kommenden zwei Spielzeiten in Auswärtsspielen bei der TSG auf seine Fans verzichten.

Daraufhin solidarisierten sich einige Vereine mit den Schwarz-Gelben, besonders krass waren die Vorkommnisse beim Spiel zwischen Hoffenheim und Bayern München. Die Partie stand nach wiederholten Verunglimpfungen von Hopp durch Bayern-Anhängern vor dem Abbruch. Das Spiel wurde von den Spielern beider Teams durch demonstratives Ballgeschiebe unter Protest gegen die Bayern-Fans zu Ende gebracht.

Auch in Mönchengladbach und Köln gab es Vorkommnisse durch Banner und Plakate. In diesem Zusammenhang nahm der DFB-Kontrollausschuss gegen mehrere Klubs Ermittlungen auf und hätte möglicherweise Anklage vor dem Sportgericht erhoben – dies ist nun hinfällig.

Als Grund für die am Freitag verkündeten Verfahrenseinstellungen wurde die Corona-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen für die Klubs angegeben.

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