DFL genehmigt Mehrheitsübernahme von Hopp bei Hoffenheim
Die 50+1-Regel im Profifußball schützt die Vereine vor unseriösen Investoren. Dass Ausnahmen nun auch für Hoffenheims langjährigen Mäzen Dietmar Hopp gelten sollen, überrascht kaum jemanden.
Für Dietmar Hopp liegen Vorteil und Sinn einer Übernahme auch darin, "die Verantwortlichkeit für den Fußball noch stringenter und effizienter zu gestalten". Möglich machen diesen Schritt die präzisierten Leitlinien der DFL, wonach nicht nur Wirtschaftsunternehmen wie VW und Bayer beim VfL Wolfsburg und bei Bayer Leverkusen die Mehrheit an einem Club halten können. Nach DFL-Ansicht werden im Fall Hoffenheim die satzungsrechtlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Ausnahme erfüllt, berücksichtigt wurde dabei auch das Engagement für die Dietmar-Hopp-Stiftung.
Bisher hielt Hopp gemäß der geltenden "50+1-Regel" 49 Prozent der Anteile an der Hoffenheimer Fußball-Spielbetriebs GmbH. Bei seiner Mitgliederversammlung hatte sich der Liga-Verband Anfang Dezember mit Ausnahmeregelungen beschäftigt, dies ging ursprünglich auf eine Klage von Hannover 96 zurück. Bei Kapitalgesellschaften muss die Stimmenmehrheit weiter beim Mutterverein liegen. Die Bedingungen für die Mehrheitsübernahme bei mehr als 20-jähriger ununterbrochener und erheblicher Förderung wurde nun konkretisiert.
Davon profitiert nun wohl Hopp: Der 74-jährige Mitbegründer des Software-Giganten SAP unterstützt den Verein bereits seit 1989 und hat in Spieler, Stadion, Leistungszentrum und weitere Infrastruktur bereits etwa 350 Millionen Euro investiert. Dank seiner Finanzkraft landete der Dorfverein in der Bundesliga.
Laut Hopp sei die Übernahme auch eine Antwort auf die immer komplexeren Herausforderungen sportlicher und wirtschaftlicher Art, schütze den Kapitalgeber und "erleichtert es, das vielfältige sportliche und finanzielle Engagement auf den langjährigen substantiellen Erhalt der TSG und weitere Erfolge auszurichten".