BGH klärt Auskunftsanspruch bei illegalen Uploads
Raubkopien im Internet sind Filmfirmen ein Dorn im Auge. Um die verantwortlichen Nutzer zur Rechenschaft ziehen zu können, brauchen sie deren Daten - und dafür die Mithilfe von YouTube und Co.
Karlsruhe (dpa) - Ob Kino-Blockbuster oder Top-Ten-Album: Wer Filme und Musik unberechtigterweise online stellt, verletzt Urheberrechte und riskiert Schadenersatzforderungen. Aber nicht immer können die Geschädigten den Verantwortlichen auf die Schliche kommen.
Mit welchen Daten müssen Internet-Plattformen wie YouTube ihnen dabei behilflich sein? Darüber hat am Donnerstag der
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