Plus Soziale Medien

BGH entscheidet zu Instagram-Posts von Influencern

Influencerinnen empfehlen auf Instagram gerne, was ihnen gefällt, und setzen direkt den passenden Link dazu. Nun hat der BGH die Frage geklärt, ob das Schleichwerbung ist.

09.09.2021 UPDATE: 09.09.2021 11:13 Uhr 54 Sekunden
Instagram
Viele Promis nutzen auf Instagram sogenannte Tap Tags, über die man direkt auf einen Firmen-Account weitergeleitet wird. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Karlsruhe. (dpa) Influencer dürfen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Internet bei Fotos mit Produkten ohne einen Hinweis auf Werbung auf Firmen verweisen - wenn es nicht zu werblich wird.

Das betrifft zum Beispiel "Tap Tags" bei Fotos auf Instagram, über die Nutzer auf die Profile von Herstellern oder Marken weitergeleitet werden.

"Allein der Umstand, dass

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+