Plus Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Gesetz gegen Hetze im Netz mit Übergangsregelung in Kraft

Berlin (dpa) - Das umstrittene Gesetz zum härteren Vorgehen gegen Hass und Hetze im Internet ist mit einer Übergangsregelung in Kraft getreten.

01.10.2017 UPDATE: 01.10.2017 14:23 Uhr 1 Minute, 17 Sekunden
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Künftig müssen «offensichtlich strafbare» Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde gelöscht oder gesperrt werden. Foto: Nicolas Armer

Berlin (dpa) - Das umstrittene Gesetz zum härteren Vorgehen gegen Hass und Hetze im Internet ist mit einer Übergangsregelung in Kraft getreten.

eht vor, dass "offensichtlich strafbare" Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde gelöscht oder gesperrt werden müssen.

Es verpflichtet Online-Netzwerke, Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte

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