Plus BGH entscheidet

Streit um Unitymedia-Vorgehen bei Kunden-Hotspots vor BGH

Ein dichtes Netz von öffentlichen WLAN-Punkten ist für viele Menschen praktisch. Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia bietet das unter Nutzung der Router seiner Kunden. Streit gibt es darüber, ob das Unternehmen dafür die ausdrückliche Zustimmung der Kunden braucht.

21.02.2019 UPDATE: 21.02.2019 16:28 Uhr 2 Minuten, 1 Sekunde
Unitymedia
Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia baut ein teilöffentliches WLAN-Netz auf und nutzt dazu die Router seiner Kunden. Foto: Oliver Berg

Karlsruhe (dpa) - Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia baut ein teilöffentliches WLAN-Netz auf und nutzt dazu die Router seiner Kunden.

Diese sind Eigentum des Unternehmens, auch wenn sie in den Räumen der Kunden stehen. Muss Unitymedia ihnen nur ein Widerspruchsrecht einräumen oder braucht das Unternehmen ihre Zustimmung? Ein Streit darüber mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen

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