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Staubsaugerfirmen scheitern mit Millionenklage gegen EU

Hat die EU beutellosen Staubsaugern durch rechtliche Vorgaben einen Wettbewerbsnachteil verschafft? Ein Gericht sieht keinen Anspruch auf Schadenersatz.

08.12.2021 UPDATE: 08.12.2021 13:13 Uhr 1 Minute, 29 Sekunden
Staubsauger
Staubsauer in einem Elektromarkt. Foto: Armin Weigel/dpa

Luxemburg (dpa) - Die britische Firma Dyson und andere Staubsaugerhersteller haben in einem Millionen-Streit um Energielabel gegen die EU-Kommission eine Niederlage erlitten.

Das Gericht der EU stellte am Mittwoch fest, dass die Kommission weder die Grenzen ihres Ermessens unzulässig überschritten noch die Grundsätze der Gleichbehandlung und der guten Verwaltung hinreichend verletzt

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