Plus Wer muss streichen?

BGH urteilt im August zu Schönheitsreparaturen

Karlsruhe (dpa) - Ein Mietstreit um Schönheitsreparaturen beschäftigt den Bundesgerichtshof (BGH). Der Mieter hatte seine Wohnung im niedersächsischen Celle beim Auszug selbst gestrichen. Die vermietende Wohnungsbaugenossenschaft war mit dem Ergebnis nicht zufrieden und ließ einen Maler kommen.

11.07.2018 UPDATE: 11.07.2018 08:15 Uhr 53 Sekunden
Renovierung
Wenn Mieter ausziehen, gibt es ums Renovieren oft Streit. Foto: Maurizio Gambarini

Karlsruhe (dpa) - Ein Mietstreit um Schönheitsreparaturen beschäftigt den Bundesgerichtshof (BGH). Der Mieter hatte seine Wohnung im niedersächsischen Celle beim Auszug selbst gestrichen. Die vermietende Wohnungsbaugenossenschaft war mit dem Ergebnis nicht zufrieden und ließ einen Maler kommen.

Die Frage ist, wer das bezahlen muss. Das Urteil soll am 22. August verkündet werden, wie die

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