BGH urteilt im August zu Schönheitsreparaturen
Karlsruhe (dpa) - Ein Mietstreit um Schönheitsreparaturen beschäftigt den Bundesgerichtshof (BGH). Der Mieter hatte seine Wohnung im niedersächsischen Celle beim Auszug selbst gestrichen. Die vermietende Wohnungsbaugenossenschaft war mit dem Ergebnis nicht zufrieden und ließ einen Maler kommen.
Karlsruhe (dpa) - Ein Mietstreit um Schönheitsreparaturen beschäftigt den Bundesgerichtshof (BGH). Der Mieter hatte seine Wohnung im niedersächsischen Celle beim Auszug selbst gestrichen. Die vermietende Wohnungsbaugenossenschaft war mit dem Ergebnis nicht zufrieden und ließ einen Maler kommen.
Die Frage ist, wer das bezahlen muss. Das Urteil soll am 22. August verkündet werden, wie die
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