Plus Urteil

Kein Geld zurück an Bund für mangelhafte FFP2-Masken

Es geht im Streit um vom Bund 2020 bestellte FFP2-Masken - und Millionen. Das Bonner Landgericht hat jetzt Recht gesprochen.

26.01.2022 UPDATE: 26.01.2022 18:43 Uhr 1 Minute, 19 Sekunden
Landgericht Bonn
Das Eingangsportal des Landgerichts Bonn. Foto: Oliver Berg/dpa

Bonn (dpa) - In dem Streit mit Corona-Maskenhändlern hat der Bund eine Schlappe einstecken müssen. Das Bonner Landgericht wies am Mittwoch eine Klage ab, mit der das Bundesgesundheitsministerium die Rückzahlung von 4,3 Millionen Euro hatte durchsetzen wollen.

Diesen Betrag hatte der Bund an eine Firma aus dem Raum Frankfurt gezahlt, die im Frühjahr 2020 - wie viele andere Unternehmen

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