Plus Streit zwischen Eigentümern

Wenn jeder Schritt nervt: Streit um Trittschall vor dem BGH

Klack, klack, klack - jeder Schritt auf den Fliesen macht ein Geräusch. Den Nachbarn unterhalb der Dachgeschosswohnung nervt es. Muss jetzt wieder Teppich verlegt werden? Eine schwierige Frage für den BGH, weil die Geschossdecke nicht den Anforderungen genügt.

13.03.2020 UPDATE: 13.03.2020 05:13 Uhr 2 Minuten, 1 Sekunde
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) - Reißt ein Wohnungseigentümer den Teppich von seinem Fußboden und verlegt Fliesen, darf sich der Trittschall zwar verstärken. Er muss aber weiterhin unterhalb des zum Bauzeitpunkt geltenden Grenzwerts bleiben.

Das machte die Vorsitzende Richterin des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH), Christina Stresemann, in einer Verhandlung am Freitag deutlich. Schwierig sei

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+