Urteil: Crowdworker sind Selbstständige
Immer mehr Menschen verdienen als sogenannte Crowdworker mit Mikrojobs im Internet ihr Geld. Doch sind sie tatsächlich selbstständig? Oder müssten sie eigentlich wie Angestellte behandelt werden? Dazu hat das Landesarbeitsgericht in München nun geurteilt.

München (dpa) - Sogenannte Crowdworker sind bei der Internetplattform, die ihnen Aufträge vermittelt, nicht angestellt. Das hat das Landesarbeitsgericht in München am Mittwoch



