Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
Berlin/Flensburg (dpa) - Wenn ein Unternehmen dauerhaft kein Geld mehr hat, muss es einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht stellen. Schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit sowie bei Überschuldung ist der Antrag Pflicht.
Berlin/Flensburg (dpa) - Wenn ein Unternehmen dauerhaft kein Geld mehr hat, muss es einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht stellen. Schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit sowie bei Überschuldung ist der Antrag Pflicht.
In der Regel übernimmt dann ein Insolvenzverwalter das Ruder, die Geschäftsführung wird entmachtet.
Unternehmen, die gute Aussichten auf eine Fortführung des
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