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Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

Berlin/Flensburg (dpa) - Wenn ein Unternehmen dauerhaft kein Geld mehr hat, muss es einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht stellen. Schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit sowie bei Überschuldung ist der Antrag Pflicht.

15.12.2017 UPDATE: 15.12.2017 12:48 Uhr 40 Sekunden
Beate Uhse
Erotikspielzeug und Reizwäsche in einem Geschäft des Unternehmens Beate Uhse in Flensburg. Foto: Malte Christians

Berlin/Flensburg (dpa) - Wenn ein Unternehmen dauerhaft kein Geld mehr hat, muss es einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht stellen. Schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit sowie bei Überschuldung ist der Antrag Pflicht.

In der Regel übernimmt dann ein Insolvenzverwalter das Ruder, die Geschäftsführung wird entmachtet.

Unternehmen, die gute Aussichten auf eine Fortführung des

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