Plus Handwerker war insolvent

Eigentümer muss für Brandschaden am Nachbarhaus haften

Nach Dacharbeiten bricht ein Feuer aus, das auch das Nachbarhaus beschädigt. Der Auftraggeber muss für den Schaden aufkommen, wenn beim Handwerker nichts zu holen ist. Das gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs unabhängig von der Schuldfrage.

09.02.2018 UPDATE: 09.02.2018 10:53 Uhr 1 Minute
Bundesgerichtshof
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/Illustration

Karlsruhe (dpa) - Ein Grundstückseigentümer muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für Brandschäden am Nachbarhaus haften, die durch Arbeiten an seinem Dach entstanden sind.

Auf ein Verschulden komme es dabei nicht an, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Das sei zwar nicht neu, aber der Umgang mit dem nachbarrechtlichen Ausgleich mache in

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