Eigentümer muss für Brandschaden am Nachbarhaus haften
Nach Dacharbeiten bricht ein Feuer aus, das auch das Nachbarhaus beschädigt. Der Auftraggeber muss für den Schaden aufkommen, wenn beim Handwerker nichts zu holen ist. Das gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs unabhängig von der Schuldfrage.

Karlsruhe (dpa) - Ein Grundstückseigentümer muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für Brandschäden am Nachbarhaus haften, die durch Arbeiten an seinem Dach entstanden sind.
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