Gericht zu "StreamOn": Telekom-Verstoß gegen Netzneutralität
Unterwegs Videos oder Musik streamen, ohne dass das monatliche Datenvolumen schrumpft - mit diesem Versprechen locken die Telekom und Vodafone Kunden mit ihren Streaming-Tarifen. Die Telekom muss hierzu nun aber einen Rückschlag vor Gericht hinnehmen.

Bonn (dpa) - Die Deutsche Telekom muss ihre "StreamOn"-Tarife nach einer Gerichtsentscheidung ändern.
Der Datenverkehr werde nicht wie vorgeschrieben gleichbehandelt - dies sei ein Verstoß gegen die Netzneutralität, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster mit (Aktzenzeichen 13 B 1734/18) und gab in dem sogenannten Eilverfahren der Bundesnetzagentur recht. Zudem würden
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