Plus Gerichtsentscheid

Gericht zu "StreamOn": Telekom-Verstoß gegen Netzneutralität

Unterwegs Videos oder Musik streamen, ohne dass das monatliche Datenvolumen schrumpft - mit diesem Versprechen locken die Telekom und Vodafone Kunden mit ihren Streaming-Tarifen. Die Telekom muss hierzu nun aber einen Rückschlag vor Gericht hinnehmen.

15.07.2019 UPDATE: 15.07.2019 15:13 Uhr 1 Minute, 38 Sekunden
Telekom
Die Deutsche Telekom muss ihre «StreamOn»-Tarife nach einer Gerichtsentscheidung ändern oder vom Markt nehmen. Foto: Oliver Berg

Bonn (dpa) - Die Deutsche Telekom muss ihre "StreamOn"-Tarife nach einer Gerichtsentscheidung ändern.

Der Datenverkehr werde nicht wie vorgeschrieben gleichbehandelt - dies sei ein Verstoß gegen die Netzneutralität, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster mit (Aktzenzeichen 13 B 1734/18) und gab in dem sogenannten Eilverfahren der Bundesnetzagentur recht. Zudem würden

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