Plus Bundesverfassungsgericht

Eilantrag zum EU-Wiederaufbaufonds stoppt Ratifizierung

Mit 750 Milliarden Euro aus Schulden will die EU nach der Corona-Pandemie wieder auf die Beine kommen. In Deutschland fehlt nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten. Die verhindert das Bundesverfassungsgericht - um Klagen noch prüfen zu können.

26.03.2021 UPDATE: 26.03.2021 21:28 Uhr 1 Minute, 56 Sekunden
Bundesverfassungsgericht
Dass der Bundespräsident mit der Ausfertigung eines Gesetzes wartet, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, ist kein ungewöhnlicher Vorgang. Diesmal stoppten die Richter Frank-Walter Steinmeier allerdings mit einem sogenannten Hängebeschluss. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht stoppt wegen einer Verfassungsbeschwerde vorläufig das deutsche Ratifizierungsgesetz zum Finanzierungssystem der EU bis zum Jahr 2027.

Die Karlsruher Richter ordneten am Freitag an, dass der Bundespräsident das in Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zunächst nicht ausfertigen darf. Dies gilt, bis der Zweite Senat über einen mit der

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+