Plus BGH-Urteil

Kein Schadenersatz vom Land wegen verpatzter Mietpreisbremse

Müssen die Landesregierungen dafür aufkommen, wenn Mieter zu viel zahlen - weil die Mietpreisbremse nicht pünktlich umgesetzt werden konnte? Nein, urteilt der Bundesgerichtshof.

28.01.2021 UPDATE: 28.01.2021 11:18 Uhr 2 Minuten, 12 Sekunden
Mietwohnungen
Häuserfronten in Frankfurt am Main. Foto: Fabian Sommer/dpa

Karlsruhe (dpa) - Wegen Behördenpannen beim Start der Mietpreisbremse zahlen viele Betroffene dauerhaft zu viel Miete - und auf diesen Mehrkosten bleiben sie auch sitzen.

Schadenersatzansprüche gegen das verantwortliche Land bestehen grundsätzlich nicht, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in einem Pilotverfahren aus Hessen. Damit ist der Versuch eines

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