Kein Schadenersatz vom Land wegen verpatzter Mietpreisbremse
Müssen die Landesregierungen dafür aufkommen, wenn Mieter zu viel zahlen - weil die Mietpreisbremse nicht pünktlich umgesetzt werden konnte? Nein, urteilt der Bundesgerichtshof.
Karlsruhe (dpa) - Wegen Behördenpannen beim Start der Mietpreisbremse zahlen viele Betroffene dauerhaft zu viel Miete - und auf diesen Mehrkosten bleiben sie auch sitzen.
Schadenersatzansprüche gegen das verantwortliche Land bestehen grundsätzlich nicht, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in einem Pilotverfahren aus Hessen. Damit ist der Versuch eines
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