BGH stärkt Rechte von Pauschaltouristen
Der Abflug verschoben, die Maschine umgeleitet, und dann noch mitten in der Nacht von Köln nach Frankfurt mit dem Bus - zu viel für eine deutsche Urlauberfamilie. Ohne Rücksprache mit der Reiseleitung nehmen die Touristen einen anderen Flieger nach Hause. Geht das?
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt Pauschaltouristen bei Unannehmlichkeiten im Urlaub den Rücken.
Hat der Veranstalter sie nicht ordnungsgemäß über ihre Pflicht zur Anzeige von Reisemängeln aufgeklärt, dürfen sie das Problem ohne finanziellen Nachteil selbst aus der Welt schaffen. Das ergibt sich aus einem Urteil, das die obersten Zivilrichter in Karlsruhe verkündet
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+