Plus Resturlaub

Chef muss vor Verfall von Urlaubstagen warnen

Bundesarbeitsgericht hat in einem Grundsatzurteil das Bundesurlaubsgesetz weiterentwickelt - Arbeitgeber stärker in der Pflicht

19.02.2019 UPDATE: 20.02.2019 06:00 Uhr 2 Minuten, 1 Sekunde

Wer noch ein paar Tage Urlaub übrig hat, genießt im Frühjahr gerne die Sonne an der Mittelmeerküste wie hier im französischen Cassis. Foto: tv

Von Stefan Hantzschmann

Erfurt. Nicht beantragte Urlaubstage verfallen nicht automatisch. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt entschieden und damit europäisches in nationales Recht gegossen. Das Grundsatz-Urteil hat nach Einschätzung von Experten weitreichende Folgen.

> Worum ging es von dem Bundesarbeitsgericht? Die Erfurter Richter

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