Chef muss vor Verfall von Urlaubstagen warnen
Bundesarbeitsgericht hat in einem Grundsatzurteil das Bundesurlaubsgesetz weiterentwickelt - Arbeitgeber stärker in der Pflicht
Von Stefan Hantzschmann
Erfurt. Nicht beantragte Urlaubstage verfallen nicht automatisch. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt entschieden und damit europäisches in nationales Recht gegossen. Das Grundsatz-Urteil hat nach Einschätzung von Experten weitreichende Folgen.
> Worum ging es von dem Bundesarbeitsgericht? Die Erfurter Richter
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