Plus Räum- und Streupflicht

Vermieter darf Kosten umlegen

Eigentümer haftet bei Schäden

08.01.2019 UPDATE: 15.01.2019 06:00 Uhr 38 Sekunden
Symbolbild: dpa​

Berlin. (dpa) Gefahr durch Schnee und Eis droht Fußgängern nicht nur auf dem Gehweg. Auch für Schneemassen, die vom Hausdach rutschen, sowie für herabfallende Eiszapfen haftet grundsätzlich der Hauseigentümer, erklärt der Verband Haus & Grund. Im Einzelfall können dabei Faktoren wie die Dachneigung oder die Region die Haftung verschärfen oder abschwächen.

Der Verband empfiehlt, eine

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