Vermieter darf Kosten umlegen
Eigentümer haftet bei Schäden
Berlin. (dpa) Gefahr durch Schnee und Eis droht Fußgängern nicht nur auf dem Gehweg. Auch für Schneemassen, die vom Hausdach rutschen, sowie für herabfallende Eiszapfen haftet grundsätzlich der Hauseigentümer, erklärt der Verband Haus & Grund. Im Einzelfall können dabei Faktoren wie die Dachneigung oder die Region die Haftung verschärfen oder abschwächen.
Der Verband empfiehlt, eine
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