Symbolfoto: David Ebener/Archiv
Von Matthias Kros
Heidelberg. Im langwierigen Streit um eine angebliche Behinderung der Betriebsratsarbeit bei einer Tochter des Heidelberger Dosierpumpenherstellers Prominent könnte es doch noch zu einem Vergleich kommen. Zwar gelang bei einem Kammertermin am Mittwoch trotz entsprechender Bemühungen von Daniel Obst, Vorsitzender Richter am Arbeitsgericht, keine gütliche Einigung. Die Kontrahenten waren aber einverstanden, dass der Richter "in den nächsten Tagen" einen Vorschlag für einen Vergleich unterbreitet. Anschließend soll beiden Seiten eine Frist für eine Stellungnahme eingeräumt werden.
Lehnt eine Partei ab, wird Obst voraussichtlich noch im laufenden Jahr einen Verkündungstermin ansetzen. Der Fall hat auch deshalb eine gewisse Brisanz, da Rainer Dulger zur Prominent-Geschäftsführung zählt. Der aktuelle Gesamtmetall-Präsident soll am heutigen Donnerstag zum Präsidenten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) gewählt werden.
In dem Streit vor Gericht geht es darum, dass sich der Betriebsrat in seiner Arbeit behindert fühlt. Bei einer Mitarbeiterveranstaltung soll ein Geschäftsführer von Prominent Deutschland sinngemäß gesagt haben, dass der Betriebsrat durch seine Aktionen viel Zeit mit Sitzungen und Besprechungen verbringe. Die anfallenden Arbeiten der Betriebsratsmitglieder müssten dann die anderen Kollegen mittragen. Zudem soll, mit Verweis auf einen Stellenabbau in den USA und hohe Personalkosten in Deutschland, der Satz gefallen sein: "Der Betriebsrat riskiert mit seinen Forderungen einen Stellenabbau in Deutschland."
Die Arbeitgeberseite, die am Mittwoch durch ihren Anwalt vor Gericht vertreten war, betonte erneut, dass man nicht beabsichtige, den Betriebsrat bei seiner Arbeit zu behindern. Man habe aber den Eindruck gehabt, dass das Arbeitnehmergremium seine Kompetenzen überschreite, indem beispielsweise in verschiedenen Rundschreiben tarifpolitische Forderungen erhoben worden seien. Dies sei aber eindeutig Sache der Gewerkschaften und nicht des Betriebsrates.
Der Streit wird schon länger vor Gericht ausgetragen, Ende Juli war ein Gütetermin ohne Einigung geblieben. Richter Obst hatte damals eine Erklärung des Arbeitgebers angeregt, in der er zum Ausdruck bringt, dass er die Betriebsratsarbeit nicht einschränken wollte und auch künftig nicht einschränken will. Der Jurist hatte dabei keinen Zweifel daran gelassen, dass die Arbeit des Betriebsrats auf keinen Fall behindert werden dürfe. Ein Verstoß werde scharf verfolgt. Andererseits sei auch die Meinungsfreiheit grundgesetzlich geschützt "und nicht niedrig zu bewerten".