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Milliarden-Fehler bei Telekom-Börsengang

Der Bundesgerichtshof macht Kleinanlegern Hoffnung auf Schadenersatz - Der Prospekt zum dritten Telekom-Börsengang sei "objektiv falsch" gewesen

12.12.2014 UPDATE: 12.12.2014 05:00 Uhr 1 Minute, 21 Sekunden
Karlsruhe/Frankfurt. (dpa) Im größten deutschen Anlegerschutzprozess hat die Deutsche Telekom vor dem Bundesgerichtshof eine schwere Schlappe erlitten. Die rund 17.000 klagenden Kleinaktionäre können auf Schadensersatz hoffen, weil die Bundesrichter in dem Verkaufsprospekt für die Aktien einen schwerwiegenden Fehler entdeckt haben. Der Prospekt zum sogenannten dritten Telekom-Börsengang im Juni
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