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Gebrauchte Softwarelizenzen: Gericht verbietet zwei SAP-Klauseln

Im Streit um den Handel mit gebrauchter Software hat das Hamburger Landgericht am Freitag zwei Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers SAP verboten.

25.10.2013 UPDATE: 25.10.2013 15:53 Uhr 20 Sekunden
Hamburg. (dpa) Im Streit um den Handel mit gebrauchter Software hat das Hamburger Landgericht am Freitag, 25. Oktober, zwei Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers SAP verboten. Die Zustimmungsklausel zur Weitergabe von SAP-Software sowie die Regelungen zu Zukauf und der sogenannten Vermessung sind aus Sicht der Kammer nicht mit einer Entscheidung des Europäischen
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