Prügelei zwischen Fans von 1899 Hoffenheim und Eintracht Braunschweig
Nach dem Spiel gegen Eintracht Braunschweig wurden zwei Fans verletzt

Nach dem Spiel gegen Eintracht Braunschweig wurden zwei Fans verletzt
Nach dem Spiel gegen Eintracht Braunschweig kam es vor der Sinsheimer Rhein-Neckar-Arena zu Auseinandersetzungen zwischen den Fans. Zwei Personen wurden dabei nach Angaben der Polizei verletzt. Ob es sich um Anhänger der TSG oder um Fans von Eintracht Braunschweig handelt, ist unbekannt. Die beiden Verletzten konnten inzwischen wieder das Krankenhaus verlassen.
Hier die Mitteilung der Polizei im Wortlaut: "Nach der Bundesligabegegnung zwischen Hoffenheim und Braunschweig, kam es gegen 17.30 Uhr auf dem Stadionvorplatz sowie im näheren Umfeld zu mehreren gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Fangruppierungen. Die Polizei konnte die Handgreiflichkeiten recht schnell unterbinden. Jedoch wurden bei den gegenseitigen körperlichen Übergriffen mehrere Personen leicht verletzt. Zwei Beteiligte mussten in einer Klinik ambulant behandelt werden. Die polizeilichen Ermittlungen dauern an."
Bereits während des Spiels kam es an einem Fanartikelstand in der Nähe der Arena zu einem Zwischenfall. Hierzu meldet die Polizei:
"Am Rande der Fußball-Bundesligabegegnung zwischen Hoffenheim und Braunschweig kam es zu einem versuchten räuberischen Diebstahl an einem Fanartikelstand in der Unteren Au in Sinsheim. Ein stark betrunkener Fußballanhänger trat gegen 16.45 Uhr an den Stand, schlug ohne Vorwarnung auf den 50-jährigen Betreiber ein und versuchte diesem einen Fan-Schal vom Hals zu reißen. Als sein 53-jähriger Kollege dem Opfer zur Hilfe eilte, wurde er ebenfalls von dem 48-Jährigen angegriffen, wobei der Täter versuchte diesem in den Hals zu beißen. Eine zufällig vorbeikommende Zivilstreife der Polizei erkannte die Situation und konnte den Mann überwältigen und festnehmen. Ein durchgeführter Alkotest auf der Polizeidienststelle ergab einen Wert von 2,18 Promille. Eine Anzeige ist für den Täter nun die Folge."