Eschelbronn/Zuzenhausen

Waldbesitzer verbarrikadiert plötzlich Radweg-Steg

Ein Privatwaldbesitzer möchte nicht, dass sein Grundstück genutzt wird. Die Gemeinde arbeitet an einer Lösung.

24.06.2022 UPDATE: 25.06.2022 06:00 Uhr 1 Minute, 11 Sekunden
Mit viel Mühe versucht ein Eschelbronner Privatwaldbesitzer, die Überfahrt eines Stegs zwischen Eschelbronn und Zuzenhausen zu verhindern. Foto: Roland Wolf

Eschelbronn/Zuzenhausen. (rw/fro) Plötzlich war der Steg über den Graben im Wiesental am Radweg zwischen Eschelbronn und Zuzenhausen gesperrt – aber nicht von einer Gemeinde, sondern von einem Grundstückseigentümer. Diesem gehört ein Teil des Waldes auf Eschelbronner Gemarkung, durch den der Weg führt. Der Steg selbst befindet sich aber auf einem öffentlichen Grundstück der Gemeinde Zuzenhausen.

Der mittlerweile 95-jährige Besitzer des Privatwaldes, der in einem Naturschutzgebiet liegt, hatte die Nutzung des Weges auf seinem Grundstück bislang immer geduldet. Jetzt aber wollen seine Nachkommen offenbar nicht mehr, dass Fahrradfahrer oder Spaziergänger über ihr Grundstück fahren oder laufen: Seit einigen Tagen versuchen sie, die Überquerung des Stegs zu verhindern, indem sie Absperrbänder anbringen, Verbotsschilder an den Baum nageln und den Steg sogar mit Holz verbarrikadieren.

Ein Zuhörer wollte jetzt in der jüngsten Gemeinderatssitzung wissen, wie der aktuelle Stand in dieser Angelegenheit ist. Bürgermeister Marco Siesing erklärte, dass mit dem Kreisforstamt und der Unteren Naturschutzbehörde beim Rhein-Neckar-Kreis die zuständigen Behörden zeitnah von der Gemeinde über die Absperrversuche informiert wurden. Die Behörden seien der Auffassung, dass die Sperrung rechtswidrig ist und gegen das "freie Betretungsrecht des Waldes" verstößt.

Der Eigentümer könne also niemandem verbieten, den Weg auf seinem Grundstück zu nutzen, weil sein Wald als Naherholungsgebiet genutzt werden könne und somit der Allgemeinheit offen stehen müsse, präzisiert Siesing gegenüber der RNZ. Die Behörden hätten den Eigentümer jetzt angeschrieben, damit er sich äußern kann. Denn die "Sperrung" des Stegs sei eine Ordnungswidrigkeit, da der Steg der Gemeinde Zuzenhausen gehört. Mittlerweile wurde der Steg von Privatleuten freigeräumt, ansonsten hätte sich der Zuzenhäuser Bauhof darum gekümmert.

Man sei jetzt, sagt der Bürgermeister, mit Nachdruck dabei, diese Situation mit dem Eigentümer zu klären, damit diese für Pendler, Familien und Touristen wichtige Radwegverbindung wieder ungehindert passierbar ist.

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