"Höflicher" Tankstellenräuber muss nicht in Haft
Das Gericht verurteilte den 19-Jährigen nach seinem Überfall in Nußloch zu einer Bewährungsstrafe. Jetzt muss er eine Drogentherapie machen.

Nußloch/Heidelberg. (lesa) Mit dem Urteil fiel hörbar die Anspannung von dem Angeklagten ab – und dann lösten sich auch die Fußfesseln, mit denen der 19-Jährige das Heidelberger Landgericht




