Weinheimer Miramar

Missbrauchsprozess beginnt am Montag

Richter verfügt Ausschluss der Öffentlichkeit - Tatort Freizeitbad

23.11.2018 UPDATE: 24.11.2018 06:00 Uhr 32 Sekunden

Symbolbild: Uwe Anspach/dpa

Weinheim. (web) Unter Sicherheitsvorkehrungen sowie Auflagen für berichtende Medien beginnt am Montag, 26. November, 9 Uhr, am Mannheimer Landgericht der Prozess gegen einen 51-jährigen Mann. Dieser soll wiederholt sexuelle Handlungen an zwei Kindern vorgenommen und weitere Straftaten begangen haben. Einer der Tatorte ist nach RNZ-Recherchen das Freizeitbad Miramar.

Vorsitzender Richter Joachim Bock kündigte am Freitag an, dass zentrale Teile der Hauptverhandlung wohl nicht-öffentlich stattfinden werden. Es stehe im Raum, die Öffentlichkeit bei der Vernehmung des Angeklagten, der Vernehmung seiner mutmaßlichen Opfer, bei der Vorstellung von Gutachten sowie bei den Plädoyers auszuschließen. Richter Bock begründet dies damit, dass das Öffentlichkeitsprinzip hinter den verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf Achtung der Privatsphäre zurückzutreten habe. Heißt konkret: Es kommen aller Wahrscheinlichkeit nach Umstände zur Sprache, die den Intimbereich von Angeklagten und Zeugen betreffen. Dies solle nicht vor den Ohren der Öffentlichkeit geschehen.

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