Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit bleibt in Friedhofsordnung
Nach dem wohl erneut rechtswidrigen Beschluss wird nun das Kommunalrechtsamt aktiv.
Von Alexander Werschak
Nußloch. Der Gemeinderat beharrt: Erneut weigerte sich eine Mehrheit von zehn zu acht Bürgervertretern bei ihrer Sondersitzung am Mittwochabend, das Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit aus der Friedhofsordnung zu streichen. Jetzt ist die Rechtsaufsichtsbehörde am Zug, die bereits im Vorfeld in einem Schreiben deutlich gemacht hat, dass sie die
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