Miramar-Missbrauchsprozess

Kein Verdacht gegen Eltern der Mädchen

Sie sollen Kontakt zum Angeklagten erlaubt haben - Es bleibt bei einer Verurteilung

17.12.2018 UPDATE: 18.12.2018 06:00 Uhr 43 Sekunden
Foto: dpa

Weinheim/Mannheim. (web) Ein 51-jähriger Mann aus dem Raum Koblenz ist in der vergangenen Woche vor dem Landgericht Mannheim wegen mehrfachen Missbrauchs von zwei Mädchen im Weinheimer Miramar zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Nach einer Pressemitteilung des Miramar kannten die Eltern des einen Mädchens und deren Cousine den Verurteilten schon ein bis zwei Jahre vor der Tat. Die Eltern sollen den Kindern den Kontakt zu dem 51-jährigen Mann erlaubt haben.

Vor diesem Hintergrund fragte die RNZ bei der Staatsanwaltschaft in Mannheim an, ob gegen das Erwachsenen-Paar Ermittlungen laufen oder es einen entsprechenden Anfangsverdacht gibt. Sandra Utt, Erste Staatsanwältin und Pressesprecherin der Mannheimer Strafverfolgungsbehörde, antwortete wie folgt: "Gegen die Eltern ist und war kein Ermittlungsverfahren anhängig, da kein Verdacht auf ein strafrechtliches Verhalten der Eltern vorlag." Auch die Hauptverhandlung gegen den 51-jährigen Geschiedenen habe "keine neuen Erkenntnisse ergeben, die zu einer anderen Beurteilung führen würden".

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte und sein Strafverteidiger wollen Revision vor dem Bundesgerichtshof einlegen. Dieser muss dann prüfen, ob der Siebten Strafkammer unter Vorsitz von Richter Joachim Bock ein juristischer Fehler unterlaufen ist.

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