Bürgerbegehren ist laut Verwaltung unzulässig
OB Just sieht auch keine rechtliche Chance für einen durch den Gemeinderat herbeigeführten Bürgerentscheid.
Von Philipp Weber
Weinheim. Kann ein Bürgerentscheid die Frage nach einer Bebauung der Hinteren Mult rasch klären, sodass wieder etwas mehr Frieden einkehrt in der Stadtgesellschaft? Die Verwaltung unter der Führung von OB Manuel Just beantwortet diese Frage mit einem klaren Nein.
Das "Bürgerbegehren für den Erhalt der Hinteren Mult" sei unzulässig, heißt es in der
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