Über Bürgermeister Kutschs Gehalt wird noch mal entschieden
Der Ratsbeschluss zur Besoldung des Bürgermeisters war rechtswidrig. Nun soll die Entscheidung in einer Sondersitzung fallen.

Eppelheim. (luw/cm) Über das Gehalt des künftigen Bürgermeisters Matthias Kutsch wird erneut entschieden. Wie berichtet hatte der Gemeinderat im April mehrheitlich beschlossen, dass Kutsch weniger verdienen soll als seine Amtsvorgänger. Doch am Freitag teilte die Stadtverwaltung mit: "Der Beschluss des Gemeinderats zur Festsetzung der Besoldung von Bürgermeister Matthias Kutsch ist durch den amtierenden Ersten Bürgermeisterstellvertreter als rechtswidrig eingestuft worden." Daher schlägt sie vor, Kutschs Besoldung in einer Sondersitzung des Gemeinderats am 19. Mai nun doch auf Stufe B4 – und nicht wie zuletzt beschlossen auf B3 – festzusetzen.
Während B3 ein monatliches Gehalt von 10.963,26 Euro – inklusive Aufwandsentschädigung, aber ohne Versorgungsumlage – vorsieht, sind es in B4 11.587,99 Euro, also 625 Euro mehr. Hintergrund der Entscheidung des Gemeinderats im April war, dass Kutsch vorerst weiter CDU-Stadtrat in Heidelberg bleiben möchte. Einige Fraktionen hatten daher Interessenskonflikte befürchtet. Maßgeblich für die Einstufung in eine Besoldungsgruppe sind aber Kriterien wie Schwierigkeit des Amts und Einwohnerzahl. Da sich weder die "Aufgaben des Bürgermeisters" noch die "mit der aktuellen Lage der Stadt Eppelheim verbundenen Herausforderungen" zum Geringeren geändert haben, "kann eine gegenüber den Vorgängern/-innen geänderte Besoldung nicht erfolgen beziehungsweise ist nicht begründbar", heißt es in den am Freitag vom Rathaus versandten Unterlagen zur anberaumten Sondersitzung des Gemeinderats. Folglich habe der Erste Bürgermeisterstellvertreter Linus Wiegand "nach eingehender Prüfung des Protokolls und interner Beratung" den jüngsten Beschluss nun als "rechtswidrig" eingestuft.
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Wann Kutsch das Bürgermeisteramt antritt, bleibt derweil unklar. Bekanntlich war im Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises ein Einspruch gegen seine Wahl eingegangen, der sich nach RNZ-Informationen gegen die von Kutsch verwendete Berufsbezeichnung "Unternehmer" richtete. Dieser wurde jedoch Ende April zurückgewiesen. Die Gründe hierfür möchte das Kommunalrechtsamt nach der rechtskräftigen Zustellung des Bescheids an die Einspruchsführerin aus Eppelheim bekannt geben. Doch der Bescheid über diese Zustellung sei auch am Freitag noch nicht eingegangen, wie Behördensprecher Ralph Adameit auf RNZ-Nachfrage erklärte. Nun läuft eine einmonatige Frist, in der Klage erhoben werden kann. Sollte darauf verzichtet werden, könnte Kutsch sein Amt antreten.