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Wiesenkindergarten darf laut Gerichtsurteil bleiben

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hält in seiner schriftlichen Urteilsbegründung die Einwände der Koch GbR für nicht plausibel. Die Berufung wurde abgelehnt.

01.09.2023 UPDATE: 01.09.2023 06:00 Uhr 1 Minute, 58 Sekunden
Für den Verein „Urwüchsig“ ist das Urteil des Verwaltungsgerichts ein Sieg nach langem Ringen. Jetzt kann der Wiesenkindergarten erst einmal im Junkersgewann bleiben. Foto: Pilz

Edingen-Neckarhausen. (nip) Jetzt steht es schwarz auf weiß fest, dass der Wiesenkindergarten im Edinger Junkersgewann bleiben kann. Auf Anfrage ließ das Verwaltungsgericht Karlsruhe der RNZ nun das schriftliche Urteil zukommen, das die beim Vor-Ort-Gerichtstermin am 3. August geäußerte Tendenz der Einzelrichterin bestätigt.

Demzufolge wird die Klage der Holger Koch GbR gegen das Land

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Edingen-Neckarhausen. (nip) Jetzt steht es schwarz auf weiß fest, dass der Wiesenkindergarten im Edinger Junkersgewann bleiben kann. Auf Anfrage ließ das Verwaltungsgericht Karlsruhe der RNZ nun das schriftliche Urteil zukommen, das die beim Vor-Ort-Gerichtstermin am 3. August geäußerte Tendenz der Einzelrichterin bestätigt.

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