Wiesenkindergarten darf laut Gerichtsurteil bleiben
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hält in seiner schriftlichen Urteilsbegründung die Einwände der Koch GbR für nicht plausibel. Die Berufung wurde abgelehnt.

Edingen-Neckarhausen. (nip) Jetzt steht es schwarz auf weiß fest, dass der Wiesenkindergarten im Edinger Junkersgewann bleiben kann. Auf Anfrage ließ das Verwaltungsgericht Karlsruhe der RNZ nun das schriftliche Urteil zukommen, das die beim Vor-Ort-Gerichtstermin am 3. August geäußerte Tendenz der Einzelrichterin bestätigt.
Demzufolge wird die Klage der Holger Koch GbR gegen das Land
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