Plus Ausbau Tontagebau Lobenfeld

Laster dürfen nicht vor 6 Uhr und nicht am Wochenende fahren

Der neue Rahmenbetriebsplan für die Erweiterung des Tontagebaus gilt bis 2044. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Nachbargemeinden.

14.08.2023 UPDATE: 14.08.2023 06:00 Uhr 3 Minuten, 26 Sekunden
Unbefugten ist das Betreten der Lobenfelder Tongrube strikt untersagt. Doch während diese Einschränkung wohl auf allgemeine Akzeptanz stößt, werden die Folgen des Tonabbaus in Form häufiger Lkw-Fahrten ins Ziegelwerk nach Malsch mitunter kritisch betrachtet. Foto: Alex

Von Nicolas Lewe

Lobbach/Meckesheim. Das Regierungspräsidium in Freiburg hat den Rahmenbetriebsplan zur Erweiterung des Tontagebaubetriebes im Lobbacher Ortsteil Lobenfeld zugelassen. Und zwar mit "bergrechtlichem Planfeststellungsbeschluss", wie es heißt. Betreiber ist die Wienerberger GmbH mit Sitz in Hannover.

In Lobbachs Nachbargemeinde Meckesheim hatten sich

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Unbefugten ist das Betreten der Lobenfelder Tongrube strikt untersagt. Doch während diese Einschränkung wohl auf allgemeine Akzeptanz stößt, werden die Folgen des Tonabbaus in Form häufiger Lkw-Fahrten ins Ziegelwerk nach Malsch mitunter kritisch betrachtet. Foto: Alex

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Lobbach/Meckesheim. Das Regierungspräsidium in Freiburg hat den Rahmenbetriebsplan zur Erweiterung des Tontagebaubetriebes im Lobbacher Ortsteil Lobenfeld zugelassen. Und zwar mit "bergrechtlichem Planfeststellungsbeschluss", wie es heißt. Betreiber ist die Wienerberger GmbH mit Sitz in Hannover.

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