Ausbau Tontagebau Lobenfeld

Laster dürfen nicht vor 6 Uhr und nicht am Wochenende fahren

Der neue Rahmenbetriebsplan für die Erweiterung des Tontagebaus gilt bis 2044. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Nachbargemeinden.

14.08.2023 UPDATE: 14.08.2023 06:00 Uhr 3 Minuten, 26 Sekunden
Unbefugten ist das Betreten der Lobenfelder Tongrube strikt untersagt. Doch während diese Einschränkung wohl auf allgemeine Akzeptanz stößt, werden die Folgen des Tonabbaus in Form häufiger Lkw-Fahrten ins Ziegelwerk nach Malsch mitunter kritisch betrachtet. Foto: Alex

Von Nicolas Lewe

Lobbach/Meckesheim. Das Regierungspräsidium in Freiburg hat den Rahmenbetriebsplan zur Erweiterung des Tontagebaubetriebes im Lobbacher Ortsteil Lobenfeld zugelassen. Und zwar mit "bergrechtlichem Planfeststellungsbeschluss", wie es heißt. Betreiber ist die Wienerberger GmbH mit Sitz in Hannover.

In Lobbachs Nachbargemeinde Meckesheim hatten sich Initiativen gegen die Erweiterung des Tontagebaus gebildet. Mit Sorge wurde das damit verbundene höhere Aufkommen an Lkw-Fahrten gesehen – und die damit einhergehende Mehrbelastung an Lärm für die Anwohner der Transportroute in Meckesheim und in Mönchzell (siehe unten).

Hintergrund

> Der Tonabbau in der Tongrube Lobenfeld blickt auf eine lange Tradition zurück: Seit über 120 Jahren wird hier Ton abgebaut – bereits seit vielen Jahren durch die Firma Wienerberger aus Hannover. Der 2001 genehmigte Rahmenbetriebsplan hat seine Gültigkeit am 30. Juni 2023

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> Der Tonabbau in der Tongrube Lobenfeld blickt auf eine lange Tradition zurück: Seit über 120 Jahren wird hier Ton abgebaut – bereits seit vielen Jahren durch die Firma Wienerberger aus Hannover. Der 2001 genehmigte Rahmenbetriebsplan hat seine Gültigkeit am 30. Juni 2023 verloren. Eine Verlängerung inklusive einer Erweiterung des Abbaugebietes um 18,9 Hektar war rechtzeitig im Januar 2020 beantragt worden. Die Erweiterung schließt von Südwesten bis Norden unmittelbar an den bestehenden und noch im Abbau befindlichen Tontagebaubetrieb an. Es wird von rund 1,7 Millionen Kubikmeter abbaubarem Ton ausgegangen. Die jährliche Fördermenge soll bei durchschnittlich 53.000 Kubikmetern liegen. Damit wäre das Vorkommen nach etwa 32 Jahren verbraucht. Das bestehende und das erweiterte Abbaufeld befinden sich in einem Vorranggebiet für den Rohstoffabbau. Gleichzeitig zählt die ganze Fläche – wie auch Lobbach im Gesamten – nach der Verordnung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Umwelt und Forsten vom 6. Oktober 1986 zum Naturpark "Neckartal-Odenwald". lew

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Auf ihrem Weg ins rund 25 Kilometer entfernte Ziegelwerk nach Malsch, wo der Ton weiterverarbeitet wird, passieren die Lastkraftwagen unter anderem die Hauptstraße in Mönchzell sowie die Luisenstraße und die Friedrichstraße in Meckesheim. Hin- und Rückfahrt zusammen, sind es bereits jetzt täglich oft über 50 Fahrten. Künftig werden es noch mehr, so die Befürchtung.

Im April 2022 hatte das Regierungspräsidium Freiburg wie berichtet zu einem Erörterungstermin in die Lobbacher Maienbachhalle eingeladen. Auch Vertreter aus Meckesheim rund um Bürgermeister-Stellvertreterin Inge Hanselmann, SPD-Gemeinderat Hans-Jürgen Moos und Initiativen-Sprecher Bernd Ellwanger hatten daran teilgenommen. Hanselmann hatte die Forderung des Gemeinderats nach einem Lärmaktionsplan überbracht. Moos und Ellwanger regten zudem an, dass der Lkw-Verkehr wenigstens nur in der Zeit von 7 bis 17 Uhr stattfindet.

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Was daraus geworden ist, lässt sich nun im neuen Rahmenbetriebsplan für die Erweiterung des Tontagebaubetriebes nachlesen, der bis 31. Dezember 2044 gültig sein soll. Prognostiziert wird ein Abbauende nach 32 Jahren, das wäre dann um das Jahr 2055.

"Dem Antrag der Vorhabenträgerin [der Wienerberger GmbH] wurde damit vollständig stattgegeben", heißt es seitens des Regierungspräsidiums. Doch auch eine Antwort auf die Einwände aus Meckesheim findet sich in dem 69-seitigen Beschluss-Papier. Die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes sei "nicht die Angelegenheit eines Privaten", wird festgestellt. Der Gemeinde obliege dies vielmehr in eigener Zuständigkeit und Verantwortung.

Die Erklärung geht noch weiter: "Verkehrslärm, der durch den An- und Abfahrtverkehr eines Gewerbebetriebs auf öffentlichen Verkehrsflächen verursacht wird, kann nur dann berücksichtigt werden, wenn hierdurch in einem Abstand von bis zu 500 Metern vom Betriebsgrundstück schutzrelevante Baugebiete erfasst werden."

Das sei aber hier nicht der Fall, "da alle dafür in Frage kommenden bebauten Bereiche, darunter auch die von der Durchfahrt mit Lastkraftwagen berührten Innerorte von Meckesheim und Mönchzell, einen deutlich größeren Abstand zur Tongrube haben".

Beim Thema der Lkw wird auf die Regelung zu Transport- und Leerfahrten im öffentlichen Verkehr hingewiesen, "die nur während der Öffnungszeiten des Betriebs, und zwar montags bis freitags von 6 bis 18 Uhr, stattfinden dürfen". Fahrten außerhalb der Betriebszeiten sind demzufolge ebenso wie Abweichungen von der Fahrtroute "unbedingt zu vermeiden". Darüber hinaus könne allerdings keine weitere Einschränkung erfolgen, wie sie die Gemeinde Meckesheim beim Befahren der Ortsdurchfahrt forderte.



Bürgermeister Maik Brandt und Bernd Ellwanger von der Bürgerinitiative sehen den Beschluss zum Tontagebau Lobenfeld als Teilerfolg

Die Verlängerung und damit gleichzeitig die Erweiterung des Tonabbaus beim Tontagebau Lobenfeld hat auch für Meckesheim Konsequenzen. Die RNZ hat sich mit Bürgermeister Maik Brandt und Bernd Ellwanger, Sprecher der gegen die Erweiterung entstandenen Bürgerinitiative (BI), unterhalten.

> Bürgermeister Maik Brandt hebt zunächst das Positive hervor: "Wir freuen uns, dass die Genehmigungsbehörde eine wesentliche Forderung vieler betroffener Einwohner aufgegriffen und die Regelung der Transport- und Leerfahrten verbindlich in den Planfeststellungsbeschluss aufgenommen hat." Fahrten zwischen 18 und 6 Uhr sowie an Samstagen und Sonntagen seien damit tabu.

Die Einwohner entlang der Transportroute durch Meckesheim und Mönchzell hätten sich außerdem eine Geschwindigkeitsbeschränkung gewünscht, um den Lärm, der von den Lkw zur Tageszeit ausgeht, ebenfalls zu verringern. "Dass die Bergbaubehörde eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung aus rechtlichen Gründen nicht anordnen kann, hat uns nicht überrascht", erklärt Brandt.

Die Gemeinde habe deshalb bereits im November 2022 eine eigene Lärmaktionsplanung in Auftrag gegeben, mit der man gegebenenfalls bei der Straßenverkehrsbehörde auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung hinwirken könne. "Soweit das rechtlich möglich ist – noch besteht der Verkehr ja nur auf dem Papier –, werden wir die nun genehmigten Transportpläne der Wienerberger GmbH in unseren Lärmaktionsplan 2023 einfließen lassen", so der Meckesheimer Rathauschef.

Er rechne mit einer Verabschiedung des Lärmaktionsplans im Gemeinderat Ende dieses Jahres. Bis dahin dürfte seiner Einschätzung nach die Straßensperrung für den Schwerlastverkehr in Mönchzell andauern. Dort findet momentan bekanntlich die Ortskernsanierung statt.

> BI-Sprecher Bernd Ellwanger stellt mit Blick auf den verbindlichen Zeitrahmen der An- und Abfahrten fest: "Diese Festlegung ist ein Erfolg der Bemühungen für die Bürgeraktionen in Meckesheim und in Mönchzell, die Bevölkerung vor Lärm und sonstigen Immissionen zu schützen." Leider habe der geforderte Zeitrahmen von 7 bis 17 Uhr nicht durchgesetzt werden können. Bedauerlich sei auch, dass die Kreisstraße K4178 als Fahrtroute weiter Bestand habe und keine Alternativrouten zur mindestens teilweisen Verkehrsentlastung der Einwohner geprüft worden sei.

Nach Auffassung des Regierungspräsidiums Freiburg könnten schutzwürdige Belange und Beeinträchtigungen Dritter nur bis zu einem Abstand von 500 Meter bis zum Abbaugelände berücksichtigt werden. Es werde darauf hingewiesen, dass die Kreisstraße eine öffentliche Straße ist, die dem Gütertransport mit dafür zugelassenen Lastwagen grundsätzlich zur Verfügung stehen muss.

"Nun ist der Gemeinderat von Meckesheim gefordert", betont Ellwanger. Mittels des Lärmaktionsplans müssten weitere Maßnahmen zur Verkehrsregelung und Lärmminderung zum Ziel gesetzt werden. Der Verkehrsabteilung des Rhein-Neckar-Kreises obliege es, zusammen mit der Polizeibehörde, dies umzusetzen und zu überwachen. "Die Bürgeraktion", so Ellwanger, "bittet hierbei um Unterstützung der hiesigen Kreistagsmitglieder und der Landtags- und Bundestagsabgeordneten."

Bernd Ellwanger (l.) und Maik Brandt sind nicht gänzlich unglücklich. Fotos: privat
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