Plus Mosbach/Buchen

Nächster Spaziergänger verurteilt

Der Anführer eines "Montagsspaziergangs" muss 2000 Euro zahlen. Seine Berufung wurde vom Landgericht Mosbach verworfen.

12.11.2022 UPDATE: 12.11.2022 06:00 Uhr 41 Sekunden
Ein Montagsspaziergang durch Buchen. Foto: rüb

Mosbach/Buchen. (cao) Das Landgericht Mosbach hat gestern die Berufung eines Mannes gegen ein Urteil des Amtsgerichts Buchen "als unbegründet verworfen". Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Februar 2022 die Leitung eines sogenannten Montagsspaziergangs in Buchen übernommen hatte, der nicht angemeldet war.

Rund 90 Personen sollen damals an dem Montagsspaziergang

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