Nächster Spaziergänger verurteilt
Der Anführer eines "Montagsspaziergangs" muss 2000 Euro zahlen. Seine Berufung wurde vom Landgericht Mosbach verworfen.
Mosbach/Buchen. (cao) Das Landgericht Mosbach hat gestern die Berufung eines Mannes gegen ein Urteil des Amtsgerichts Buchen "als unbegründet verworfen". Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Februar 2022 die Leitung eines sogenannten Montagsspaziergangs in Buchen übernommen hatte, der nicht angemeldet war.
Rund 90 Personen sollen damals an dem Montagsspaziergang
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