Nächster Spaziergänger verurteilt
Der Anführer eines "Montagsspaziergangs" muss 2000 Euro zahlen. Seine Berufung wurde vom Landgericht Mosbach verworfen.

Mosbach/Buchen. (cao) Das Landgericht Mosbach hat gestern die Berufung eines Mannes gegen ein Urteil des Amtsgerichts Buchen "als unbegründet verworfen". Das Gericht sah es als erwiesen an, dass




