46-Jähriger war zur Tatzeit schuldunfähig
Der Mann hatte am 24. April eine 20-Jährige in der Schmalgasse mit einem Spalthammer attackiert und mit seinen Fäusten auf sie eingeschlagen
Walldürn/Mosbach. Einen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagten 46-Jährigen aus Walldürn hat das Landgericht Mosbach am Montag freigesprochen. Der Mann hatte am 24. April eine 20-Jährige in der Schmalgasse mit einem Spalthammer attackiert und mit seinen Fäusten auf sie eingeschlagen. Staatsanwaltschaft und Richter waren sich in der Verhandlung jedoch einig,
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