Windkraftprojekt Kornberg: Antrag wird gesplittet

Zwei Standorte am Kornberg werden zunächst ausgeklammert - Schnellere Genehmigung das Ziel - Die Standorte seien nicht gestorben

14.10.2016 UPDATE: 15.10.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 15 Sekunden

Um noch in diesem Jahr einen Teil der Anlagen genehmigt zu bekommen, wird der Windpark "Kornberg" nun gesplittet. Foto: rüb

Hardheim/Höpfingen. (rüb) Bis zum Frühsommer beherrschte das Thema die Schlagzeilen, kaum eine Woche verging ohne Neuigkeiten in der Diskussion um das umstrittene Windkraftprojekt "Kornberg". Die beiden Gemeinden Hardheim und Höpfingen möchten den Windpark gemeinsam mit der ZEAG Energie AG (Heilbronn) und deren Tochterfirmen verwirklichen. Inzwischen ist es ruhiger geworden, was aber nicht heißt, dass das Projekt gestoppt wäre. Im Gegenteil: Hinter den Kulissen wird weiter an der Verwirklichung des Vorhabens gearbeitet. Wie die RNZ erfuhr, gibt es dabei eine Planänderung: Um zumindest vier der geplanten sechs Anlagen schneller - also möglichst noch in diesem Jahr - genehmigt zu bekommen, wurde das Vorhaben nun aufgesplittet.

Ursprünglich war der Windpark in zwei Einzelvorhaben aufgeteilt gewesen: vier Anlagen auf Hardheimer Gemarkung und zwei auf Höpfinger. Nachdem die Bürgerinitiative für Gesundheit und Naturschutz ein eigenes artenschutzrechtliches Gutachten in Auftrag geben hat und im Zuge der Beobachtung auf einen Rotmilanhorst innerhalb des kritischen Radius von 1000 Metern rund um ein Windrad gestoßen ist, hat beim Projektierer wohl ein Umdenken stattgefunden.

"Um nicht das ganze Projekt zu gefährden, werden die beiden im kritischen Gebiet liegenden Anlagen aus dem Antrag herausgenommen", sagte Hardheims Bürgermeister Volker Rohm am gestrigen Freitag und bestätigte damit entsprechende Informationen der RNZ. Demnach bemühe sich die ZEAG aktuell darum, noch in diesem Jahr eine Genehmigung für die vier Anlagen zu bekommen, bei denen aus artenschutzrechtlichen Gründen wohl keine Einwände zu erwarten sind. Die beiden restlichen Standorte seien nicht gestorben; sie sollen aber erst nach der Prüfung der artenschutzrechtlichen Einwände vorangetrieben werden.

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Unterdessen ist vor gut einer Woche bekannt geworden, dass der Regionalverband seine Kriterien im Teilplan Windenergie noch einmal ändern und den Abstand zur Wohnbebauung auf 1000 Meter festschreiben möchte. Ob der Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn dem auch folgen wird, ist offen, wie Vorsitzender Markus Günther der RNZ erklärte: "Unabhängig von der Abstandsproblematik steht weiterhin im Vordergrund aller Erwägungen die Verpflichtung, der Windkraft ,substanziell Raum’ zu geben. Davon dürfen wir nicht abgehen."