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Katzenschutzverordnung tritt am 1. Oktober in Kraft

Freigängerkatzen jetzt kastrieren lassen. Die Zahl der Streuner soll so eingedämmt werden.

28.04.2025 UPDATE: 28.04.2025 04:00 Uhr 1 Minute, 8 Sekunden
Freilaufende Katzen in Buchen müssen ab 1. Oktober kastriert und registriert sein. Foto: rüb

Buchen. (pm/rüb) Der Countdown läuft: Bis 30. September müssen Freigängerkatzen in Buchen kastriert, gekennzeichnet und registriert sein, denn zum 1. Oktober tritt die vom Gemeinderat beschlossene Katzenschutzverordnung in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt müssen Katzen kastriert, durch einen Mikrochip oder Tattoo gekennzeichnet und bei den Portalen "Tasso" oder "Findefix" registriert sein.

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