Hardheimer Windpark "Kornberg": Beschluss muss wohl neu gefasst werden

Zwei Standorte müssen wahrscheinlich verschoben werden - Die Frage der Befangenheit wäre dann vom Tisch

26.01.2017 UPDATE: 27.01.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 43 Sekunden

Bis sich die Windräder auf dem Kornberg drehen, wird - wenn überhaupt - wohl noch einige Zeit ins Land gehen. Nun muss ein Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans neu gefasst werden. Foto: Rüdiger Busch

Von Rüdiger Busch

Hardheim. Befangen oder nicht - das ist hier die Frage! Seit im November bekannt geworden ist, dass der Ehemann einer Gemeinderätin Grundstücke im Bereich des geplanten Windparks "Kornberg" besitzt, wird darüber diskutiert, ob deshalb Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans ungültig sind und neu getroffen werden müssen. Doch nun sieht es so aus, als ob die Frage der Befangenheit beim weiteren Verfahrensfortgang wohl keine Rolle spielen wird: Der betreffende Windkraftstandort muss wegen befürchteter Konflikte mit Anlagen der militärischen Luftfahrt wohl gestrichen bzw. verschoben werden. Deshalb wird nach jetzigem Stand der Dinge ein erneuter Beschluss des Gemeinderats notwendig. Die unter dem Verdacht der Befangenheit stehende Abstimmung wäre damit überholt.

Einer möglichen Befangenheit hätten sich die politischen Gremien damit - ungewollt - auf elegantem Weg entledigt. Noch vor einigen Wochen hatte es nämlich so ausgesehen, dass die Kommunalaufsicht im Landratsamt die Einschätzung des Anwalts der Bürgerinitiative BGN teilen würde und Befangenheit feststellen wird. Durch die jüngste Entwicklung wird jedoch voraussichtlich keine Antwort auf diese Frage mehr gegeben werden müssen.

Wie der zuständige Geschäftsbereichsleiter vom Landratsamt, Axel Krahl, auf Nachfrage der RNZ mitteilte, müssten zwei Standorte des geplanten Windparks wegen möglicher Beeinträchtigung der militärischen Luftfahrt wohl verschoben werden. Einer davon liegt in der Nähe eines Grundstücks, das seit Juni 2015 dem Ehemann der Hardheimer Gemeinderätin Sandra Hörner gehört.

Der neue Sachverhalt werde derzeit zwischen der Gemeinde, den Genehmigungsbehörde und dem Projektierer besprochen, verdeutlichte Krahl. Sobald zwei neue Standorte gefunden seien, könnte die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans für die Ausweisung von sechs Sonderbauflächen "Wind-energie" nachgeholt werden.

In seiner Sitzung am 25. Juli hatte der Hardheimer Gemeinderat - nach hitziger Diskussion, aber mit deutlicher Mehrheit - eine flächenhafte und eine punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Damit war der umstrittene Bau der sechs Anlagen im Bereich "Kornberg" ein weiteres Stück nähergerückt - bis die BGN die Frage einer möglichen Befangenheit öffentlich gemacht hatte.

Auch wenn es jetzt danach aussieht, als ob nicht dieser Sachverhalt, sondern die militärische Luftfahrt ausschlaggebend sein wird, ist also mit einer weiteren Verzögerung des Verfahrens zu rechnen - zumal es weitere unbeantwortete Fragen gibt.

So schwebt das Thema "Flugsicherheit" weiter wie ein Damoklesschwert über den Plänen für den Windpark. Der Betreiber, die ZEAG (Heilbronn), hat wohl eine luftfahrttechnische Einzelfallbetrachtung in Auftrag gegeben, um zu beweisen, dass keine Gefährdung des Flugbetriebs am Verkehrslandeplatz Walldürn durch den Windpark gegeben wäre. Ob dabei neue Argumente auftauchen, ist noch offen. Wie berichtet hat das zuständige Luftfahrtsreferat beim Regierungspräsidium Karlsruhe Bedenken wegen eines zu geringen Abstands mehrerer Anlagen zum Flugplatz.

Es bleibt spannend: Der Dauerstreit um den geplanten Windpark wird also weitergehen.